außergewöhnliche Belastung / Unterhaltszahlungen

  • Hallo, mich macht gerade etwas stutzig. Bei den außergewöhnlichen Belastungen, hier speziell die Unterhaltszahlungen für die Ex-Frau, wird nach Eingabe der Unterhaltszahlungen
    als Ergebnis der zu berücksichtigende Unterhaltszahlungen nur in etwa 1/3 angezeigt. Ist das nicht falsch?? Es sollte doch eigentlich der komplette Betrag berücksitigt werden.
    Nach wie vor gilt doch, dass für Unterhaltsleistungen die zumutbare Belastung nicht gilt. Diese Leistungen sind ab dem ersten Euro steuerlich abzugsfähig.
    Unterhaltszahlungen wirken sich somit unmittelbar steuerlich aus.
    Was läuft denn hier falsch oder mache ich einen Bedienerfehler???
    Wäre nett, wenn ich die ein oder andere Antwort bekommen könnte.
    Im voraus vielen Dank.


    LG
    Woba

  • Im Programm "Unterhalt an bedürftige Personen" kann man die Unterhaltsleistungen eintragen die im vergangenen Jahr geflossen sind. Ich hätte nun erwartet das bei der Berechnung als Ergebnis der zu brücksichtigenden Unterhaltszahlungen der selbe Betrag steht wie bei den eingetragenen Leistungen. Als Ergebnis steht aber nur ein drittel der geflossenen Zahlungen drin. Das ist meines erachtens aber nicht richtig da die Leistungen ab dem ersten Euro anzugsfähig sind. Bei der letztjährigen Steuer wurde erstmal der Unterhalt nicht anerkannt. Nach meinem Einspruch beim FA bekam ich dann schriftlich die Mitteilung, dass der Unterhaltsanspruch doch komplett anerkannt wird, also der komplette Betrag der geflossen ist.
    Ich hoffe das ich mich jetzt ein wenig deutlicher ausgedrückt habe.
    Wenn nur ein drittel anerkannt wird wie im Programm, kommt natürlich ein ganz andere Betrag zustande.

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß immer noch nicht, was Du mit dem Drittel meinst. Verwechselst Du das mit der Höhe der Steuererstattung? Du bekommst Deine Unterhaltsaufwendungen ja nun nicht 1:1 erstattet.


    Ansonsten gibt es Drittelungen bei Ländergruppeneintragungen bzw. entsprechender zum Haushalt gehörender Personenanzahl etc. . Und die eigenen Einkünfte und/oder Bezüge der unterhaltenen Person wirken sich ja ggf. auch noch aus.


    Ohne bereinigte Screens weiß ich echt nicht, wie Du es genau meinst und wo das Problem liegt.