Hallo, mich macht gerade etwas stutzig. Bei den außergewöhnlichen Belastungen, hier speziell die Unterhaltszahlungen für die Ex-Frau, wird nach Eingabe der Unterhaltszahlungen
als Ergebnis der zu berücksichtigende Unterhaltszahlungen nur in etwa 1/3 angezeigt. Ist das nicht falsch?? Es sollte doch eigentlich der komplette Betrag berücksitigt werden.
Nach wie vor gilt doch, dass für Unterhaltsleistungen die zumutbare Belastung nicht gilt. Diese Leistungen sind ab dem ersten Euro steuerlich abzugsfähig.
Unterhaltszahlungen wirken sich somit unmittelbar steuerlich aus.
Was läuft denn hier falsch oder mache ich einen Bedienerfehler???
Wäre nett, wenn ich die ein oder andere Antwort bekommen könnte.
Im voraus vielen Dank.
LG
Woba