Hallo,
bin neu hier und habe auch gleiche eine Frage.
Wenn die zwei gemeinsamen Kinder bei meiner Ex-Frau leben und auch dort gemeldet sind, jedoch regelmäßig auch bei mir wohnen und übernachten, dann kann ich doch auch angebe, dass beide Kinder zu beiden Haushalten zugehörig sind?
Danke für Eure Hilfe