Unterhalt an unterstützte Personen

  • Hallo zusammen,


    habe hier folgendes Szenario.


    Meine Freundin (getrennt lebend von ihrem Ehemann) ist mit ihrer Tochter zu mir gezogen.



    Gilt dies als Eheähnliche Gemeinschaft? Muss ich dies bei Angaben zum Haushalt eingeben, oder unter außergewöhnliche Belastungen?



    Danke für Eure Antworten

    • Offizieller Beitrag

    Gilt dies als Eheähnliche Gemeinschaft?

    Das in jedem Fall. Das alleine sagt aber nichts über eine etwaige Berücksichtigungsfähigkeit entsprechender Aufwendungen nach § 33a Absatz 1 EStG aus. Da spielen ja noch andere Dinge mit hinein, die Du der gesetzlichen Vorschrift oder auch den Erläuterungen des Programms entnehmen kannst.