Hallo zusammen,
habe hier folgendes Szenario.
Meine Freundin (getrennt lebend von ihrem Ehemann) ist mit ihrer Tochter zu mir gezogen.
Gilt dies als Eheähnliche Gemeinschaft? Muss ich dies bei Angaben zum Haushalt eingeben, oder unter außergewöhnliche Belastungen?
Danke für Eure Antworten