Hallo,
das Thema Privatnutzung Firmenwagen gibt es ja schon.
Wie sieht es aber bei der privaten Nutzung durch den Betriebsinhaber aus.
Die 1% Regelung dürfte bei beiden gleich sein. ( auf Lohnsteuer, Sozialversicherung usw )
Dann zahlt der BI aber selbst noch die Mwst auf die Nutzung.
Die 1% Nutzung wird dem Gewinn zugerechnet.
So....
und zahlt man nun für die Nutzung nochmal Einkommensteuer und Gewerbesteuer?
Buchung SKR 03
H 8924
H8921
S1880
Danke für eure Hilfestellung