Bezug einer einmaligen Zahlung aus einer aufgelösten privaten Rentenversicherung

  • Ich habe im letzten Jahr auf eigenen Antrag eine Zusatzrentenversicherung (Pensionskasse) mit einer Einmalzahlung in Höhe von rund 3.500 Euro aufgelöst. Dabei bin ich darauf hingewiesen worden, dass diese Zahlung zu versteuern ist nach § 22 Nr. 5, S. 7 EStG und zwar anzugeben ist in der Anlage R der Einkommenssteuererklärung. Eine solche Anlage finde ich nicht im aktuellen TAX-Programm... worunter muss ich diese Einnahme eingeben???? Oder wie mache ich es richtig, dass das Programm diese Einnahme annimmt???

    • Offizieller Beitrag

    Dabei bin ich darauf hingewiesen worden, dass diese Zahlung zu versteuern ist nach § 22 Nr. 5, S. 7 EStG

    Da steht doch nur:

    Zitat

    7Bei erstmaligem Bezug von Leistungen, in den Fällen des § 93 Absatz 1 sowie bei Änderung der im Kalenderjahr auszuzahlenden Leistung hat der Anbieter (§ 80) nach Ablauf des Kalenderjahres dem Steuerpflichtigen nach amtlich vorgeschriebenem Muster den Betrag der im abgelaufenen Kalenderjahr zugeflossenen Leistungen im Sinne der Sätze 1 bis 3 je gesondert mitzuteilen.

    Vielleicht gelegentlich auch einmal in die gesetzlichen Vorschriften schauen. ;)


    und zwar anzugeben ist in der Anlage R der Einkommenssteuererklärung.

    Die Nr. bzw. die entsprechende Zeile der Anlage R sollten sich auch aus der Leistungsmitteilung der zahlenden Stelle ergeben. Ansonsten dort nachfragen bzw. sich für den Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) registrieren und es darüber abrufen.