Mir wurde Mitte 2016 gekündigt, in 2017 wurde ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht erzielt mit einer relativ hohen Abfindung die auch in 2017 fällig wird. Daher wäre es günstig, die gesamten - absetzbaren - Anwaltskosten auch in 2017 geltend zu machen. Die "Rechnung" meines Anwalts datiert auch aus 2017, allerdings habe ich bereits ca. 60 % davon in 2016 als Abschläge zahlen müssenund ist auhc so uf der Rechnung ausgewiesen. Kann ich das trotzdem in 2017 zusammen ziehen oder muß ich entsprechend dem Geldfluss einen Teil in 2016 und den Rest in 2017 geltend machen.
Anwaltskosten jahresübergreifend
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Es gilt zwingend das Zufluss-/Abflussprinzip des § 11 EStG. Die Zahlungen sind demnach im Jahr der Zahlung geltend zu machen.
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Schade. Trotzdem Danke für die schnelle Hilfe. Like Button war daher natürlich selbstverständlich
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gerne
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Vielen Dank.