Außergewöhnliche Belastungen

  • Hallo,
    meine Tochter studiert und hat bis Juni 2016 Kindergeld bekommen. Zusätzlich erhielt sie 2016 ganzjährig Unterhalt von mir. Nebenbei hatet sie auch ganzjährig einen Nebenjob.


    Ich versuche, den seit Juli gezahlten Unterhalt sowie das Einkommen meiner Tochter und die von ihr gezahlten Krankenkassenbeiträge als außergewöhnliche Belastungen ins tax-Programm einzutragen. Aber egal wie ich es mache – ab
    Januar oder ab Juli –, der anzurechnende Unterhalt wird immer gekürzt, obwohl meine Zahlungen ab Juli nur 2155 € betragen und damit unter der erlaubten Grenze liegen.


    Wo liegt mein Denkfehler?

    • Offizieller Beitrag

    Wo liegt mein Denkfehler?

    Wie soll das jemand ohne bereinigte Screens der Eingabemaske/n beurteilen können? Es könnte ja auch daran liegen, dass bei möglichem pauschal besteuertem Einkommen der Tochter kein AN-Pauschbetrag zu gewähren ist. Aber kann man nähere Infos alles nur raten.

  • ..., der anzurechnende Unterhalt wird immer gekürzt, obwohl meine Zahlungen ab Juli nur 2155 € betragen und damit unter der erlaubten Grenze liegen.
    Wo liegt mein Denkfehler?


    Es gibt keine "erlaubte Grenze". Eigener Verdienst der unterstützten Tochter wird angerechnet, dadurch können sich die a.g. Belastungen bis auf 0,00 verringern.