Bei der Erfassung der Sonderausgaben / Versicherungen und Altersvorsorge
kommt ein Nicht-Eingabefeld "Besteht Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse ...", das mit "ja" vorbelegt ist und das ich nicht ändern kann!?
Wie bekomme ich das Feld auf NEIN gesetzt?
Meine Daten habe ich aus dem Vorjahr übernommen.
Angaben zur Art der Krankenversicherung
-
-
"Besteht Anspruch auf steuerfreie Zuschüsse ...", das mit "ja" vorbelegt ist und das ich nicht ändern kann!?Wie bekomme ich das Feld auf NEIN gesetzt?
Im Zweifel richtiger Weise gar nicht änderbar, da das Programm anhand Deiner vorherigen Angaben erkennt, dass entsprechende Ansprüche bestehen (z.B. gesetzlich versichert oder Ehegatte beitragsfrei mitversichert im Rahmen der Familienversicherung).
-
Das alte "ja" ist aber verkehrt und durch das falsche "ja" kann ich weniger absetzen. (zumindest in der Tax-Kalkulation).
-
Weniger "absetzen" möglich bedeutet ja nicht = verkehrt. Etwas mehr Infos zum Sachverhalt wären nicht schlecht.
-
Nach den tax-Steuererläuterungen kann man bei "ja" bis 1.900 € und bei "nein" 2.800 € absetzen.
Aber das ist nicht der Punkt; der Punkt ist, wie ich das "ja" wegbekomme ohne eine jungfräuliche EkSt-Erklärung erfassen zu müssen (denn dann kann ich zwischen "ja", "nein" und "unbekannt" auswählen). -
Du bekommst nichts weg, was nicht weg darf. Wenn Du Deine Datenübernahme bereinigt hast und da steht noch "ja", dann ist es so und wird auch so richtig sein. Steuerrecht ist kein Wunschkonzert.
Zum Sachverhalt äußerst Du Dich ja nach wie vor nicht, somit kann man auch nicht mehr dazu sagen.
-
Hallo miwe4,
wir reden aneinander vorbei. Es ist keine Thema des Steuerrechts, es ist ein Thema der Programmbedienung, der Erfassungs-/Korrekturmöglichkeit.
Die Angabe "ja" ist schlichtweg falsch (auch wenn sie evtl. schon aus der Vergangenheit stammt) und die will ich korrigieren, ohne meine komplette Eingabe zur EkSt-Erklärung neu zu erfassen. -
Nachtrag:
Ich muss mich bei miwe4 entschuldigen; es war doch ein Steuerrechtsproblem, der techn. Support hat mich aufgeklärt.
Meine Rentenversicherung zahlt die Hälfte meiner KV (= steuerfreier Zuschuss); das JA ist also berechtigt.
Ich hatte die Frage so interpretiert, dass hier Beamte mit Beihilfeanspruch abgefragt werden. -
Ich muss mich bei miwe4 entschuldigen; es war doch ein Steuerrechtsproblem, der techn. Support hat mich aufgeklärt.
Prima Zug von Dir, finde ich klasse.
Meine Rentenversicherung zahlt die Hälfte meiner KV (= steuerfreier Zuschuss); das JA ist also berechtigt.
Ich hatte die Frage so interpretiert, dass hier Beamte mit Beihilfeanspruch abgefragt werden.Deshalb hatte ich immer wieder nach dem Sachverhalt gefragt. Ohne Kenntnis aller wesentlichen Infos kann man nur raten.