Nebenverdienst (450€) angeben

  • Hallo zusammen,
    ich benutze TAX schon seit Jahren und ich bin sehr zufrieden damit.
    Letztens wollte ich die Steuer für 2016 machen. Nur finde ich in dem Programm den Punkt, in dem man seine Nebeneinkünfte (Minijob) angibt, nicht mehr.
    Steuerfreier Arbeitslohn nach DBA, ATE oder ZÜ passt nicht.
    Steuerfreie Aufwandsentschädigung ist auch nicht das richtige.
    Andere wiederkehrende Bezüge ist genauso falsch.


    Könnt ihr mir vielleicht helfen?


    Gruß
    Martin

  • Die Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung ("Minijob") sind in der Regel nicht anzugeben, da diese Bezüge steuerfrei sind. Es wurden pauschale Abgaben und Steuern durch den Arbeitgeber gezahlt.
    Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn keine pauschale Lohnsteuer gezahlt wurde. Dann muss es aber auch eine Lohnsteuerbescheinigung geben...


    LG
    Akki