Zeitarbeit Pendlerpauschale

  • Guten Tag zusammen,


    Tax 2017 gibt zwar an:
    "Die Fahrten sind daher nicht als Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit der Entfernungspauschale anzusetzen, sondern wie bei Reisekosten mit den tatsächlichen Kosten, also 0,30 € pro gefahrenen Kilometer (FG Niedersachsen 9 K 130/16)."


    aber ich weiß nicht, wo ich bei den Reisekosten das eintragen soll.
    Wenn ich das über die Rubrik Werbungskosten -> Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale) eintragen will, dann berechnet Tax nur eine der beiden Fahrten wie für jeden normalen Arbeitgeber.
    Ich muss aber Hin- und Rückfahrt abrechnen können.


    Unter Reisekosten weiß ich nicht, wo und wie ich das eintragen soll und kann es auch weder in der Hilfe, noch im "Ratgeber"-Buch, noch hier im Forum finden. :search: :thumbup:


    Kann mir da jemand helfen? ?(


    Gruß
    Neera