Berücksichtigungsgründe für ein volljähriges Kind

  • Hallo,


    meine Tochter (12/91) ist im Zweitstudium und arbeitet 20 Stunden in der Woche. Es ist sicher richtig, wenn sie nun eine eigene Steuererklärung für 2016 wegen der Anrechnung von Werbungskosten macht. Wir haben aber in 2016 noch Kindergeldzahlungen erhalten. Wie ist damit in der Steuererklärung umzugehen, wenn ich meine Tochter nun nicht mehr in der Steuererklärung aufnehme?

    • Offizieller Beitrag

    Es ist sicher richtig, wenn sie nun eine eigene Steuererklärung für 2016 wegen der Anrechnung von Werbungskosten macht. Wir haben aber in 2016 noch Kindergeldzahlungen erhalten. Wie ist damit in der Steuererklärung umzugehen, wenn ich meine Tochter nun nicht mehr in der Steuererklärung aufnehme?

    Was hat das eine mit dem anderen zu tun? ?(


    Die Tochter gehört bei Euch in jedem Fall in die Anlage Kind.