2017 wurde ich nach 17 Arbeitsjahren von meinem Arbeitgeber gekündigt und erhielt eine nicht unwesentliche Abfindung ausgezahlt. Wie kann ich für diese Abfindung die 1/5-Regelung anwenden. Im Tax2018 habe ich keine Eingabe dafür gefunden. Muss ich das extra beim Finanzamt beantragen?
fünftelregelung für Abfindung nach Kündigung durch Arbeitgeber
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Da sollten doch in den Zeilen 10-14 der Lohnsteuerbescheinigung entsprechende Eintragungen des Arbeitgebers vorhanden sein. Das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zur Anwendung der Fünftelregelung des § 34 EStG müssen natürlich im Rahmen der Erläuterungen zur Erklärungen auf jeden Fall geführt werden.
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in der Lohnsteuerbescheinigung des AG ist alles in den zeilen 9ermäßigt besteuerte Versorgungsbezüge für mehrere Jahre), 10 (ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Jahre) bis 14 (einbehaltene Lohnsteuer,Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer für 9+10)mit 0 angegeben.
es ist die Abfindung unter 19 (steuerpflichtige Entschädigungen und Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre, die nicht ermäßigt besteuert werden) eingetragen. -
Dann scheint nach Meinung des Arbeitgebers keine Zusammenballung von Einkünften i.S.d. § 34 EStG vorzulegen.