Verlustvortrag Erststudium

  • Hallo,


    ich sitze gerade an der Steuererklärung meines Sohnes. Er hat im Januar und Februar 2017 steuerpflichtig gearbeitet (3000 Euro brutto) und im März 2017 angefangen zu studieren (Erststudum). Da das Bundesverfassungsgericht zur Zeit klärt, ob die Behandlung der Kosten als Sonderausgaben gegen das Grundgesetz verstößt, habe ich die Kosten als Werbungskosten in der Anlage N angegeben. Zusätzlich habe ich seine Unterhaltsberechnung als Sonderausgaben angegeben.
    Im Mantelbogen wird aber der Haken für die Erklärung zur Festsetzung des verbleibenden Verlustvortrags nicht gesetzt.
    Wie bekomme ich es hin, dass die Kosten für das Studium als Verlustabzug gemeldet werden (wenn auch nur vorläufig)?


    LG


    Christiane

    • Offizieller Beitrag

    Er hat im Januar und Februar 2017 steuerpflichtig gearbeitet (3000 Euro brutto) und im März 2017 angefangen zu studieren (Erststudum). Da das Bundesverfassungsgericht zur Zeit klärt, ob die Behandlung der Kosten als Sonderausgaben gegen das Grundgesetz verstößt, habe ich die Kosten als Werbungskosten in der Anlage N angegeben.
    Im Mantelbogen wird aber der Haken für die Erklärung zur Festsetzung des verbleibenden Verlustvortrags nicht gesetzt.

    Weil sich dann wohl kein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte i.S.d. § 10d EStG ergibt. Sollte sich problemlos aus der Steuerberchnung ersehen lassen.


    Zusätzlich habe ich seine Unterhaltsberechnung als Sonderausgaben angegeben.

    ?(

    • Offizieller Beitrag

    Ok, habe mich weiter schlau gemacht. Haken kommt nicht, da die Ausgaben für das Erststudium noch zur Klärung beim Bundesverfassungsgericht liegen.

    Nein, der Haken kommt, wenn sich, wie oben schon erwähnt, ein negativer Gesamtbetrag der Einkünfte i.S.d. § 10d EStG ergibt. Du darfst allerdings in den Dateieinstellungen kein Häkchen bei "vereinfachter Erklärung" gesetzt haben. Wurde schon öfters drauf hingewiesen.


    Wo gibst Du denn im Bereich der Werbungskosten überhaupt an, dass es sich um eine Erstausbildung handelt? Mir ist da auf die Schnelle keine Stelle bekannt, die dies abfragt. ?(


    Man macht seine Kosten geltend und begründet diesen Sachverhalt. Das FA prüft den Antrag und entscheidet dann nach sachgemäßem Ermessen.