Handwerksleistung

  • Aus der Beschreibung in der Software geht nicht hervor ob ich die 20 % Brutto Lohnkosten selbst errechnen und eintragen soll, oder dies Programmunterstütz errechnet wir oder ich die 100 Prozent eingeben soll. Bei der Schornsteinfegerrechneung scheinen es ja 100 Prozent auf alles zu sein.


    Beispiel :
    Dacharbeiten Lohnkosten 5280 Euro Brutto. Sind diese nun einzutragen, oder 1056 Euro Brutto = 20 Prozent der Brutto Lohnkosten
    Schornsteinfeger : Gesamtrechnung 80 Euro. Einzutragen 80 Euro


    Im Programm wird angepreiesen " jetzt neu - keine Belege mehr einzureichen " Gilt das Pauschal oder muss ich in dem Fall der Handwerksrechung doch eine Rechnung einreichen?


    Über einen Kurze Rückmeldung würde ich mich freuen.


    Gruß Steffen

  • @Count_Zero
    Du trägst den Betrag der handwerklichen Leistung ein.
    Durch einen Haken kannst Du diese Eingabe als Netto- oder Bruttobetrag kennzeichnen.
    Also 5280 € und 80 €.


    Belege müssen seit Januar ab Veranlagungszeitraum 2017 nicht mehr eingereicht werden.
    Du musst sie allerdings vorhalten, falls das Finanzamt sie anfordert.
    Informationen dazu stehen i.d.R. auf der Homepage Deines Finanzamtes.


    mfg web-gb