Rentenbezug: Wie werden diese als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erfasst

  • Ich beziehe seit 2017 eine private Rente. Meine Einzahlungen für diese Rente erfolgten in den Vorjahren aus dem Bruttoverdienst, waren also nicht versteuert. Demzufolge müsste meine Rente lt. Aussage meines Versicherungsberaters als "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit" in der Einkommenssteuerklärung erfasst werden.


    Frage: Werden derartige Einkünte bei tax2018 im Register "Arbeitnehmer" / "Weitere Einnahmen und Besonderheiten" / "Steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug" erfasst, oder sollten diese unter einem anderen Menuepunkt eingetragen werden, um ggf. Freibeträge oder andere steuerliche Besonderheiten berücksichtigt zu bekommen?

  • Warum heißt das Dingens wohl Rente? Bestimmt nicht, damit man es unter Arbeitslohn einträgt.
    Lass die Erklärung einmal von einem Fachmann erstellen, die Jahre danach kannst du abpinseln.

  • @jkam
    Zunächst musst Du klären, um was für eine Rente es sich handelt.
    Unter "Renten" gibt es verschiedene Rubriken, um was es sich jeweils handelt, sollte in Deinem entsprechenden Vertrag stehen.
    Ansonsten einfach dort nachfragen, wo Du die Rente her bekommst.
    Die Leistungsbescheinigung sollte in diesem Punkt aussagekräftig sein.
    Und damit kannst Du dann die entsprechende Rubrik zum Eintragen auswählen.


    mfg web-gb

  • Vielen Dank für Eure Antworten.


    Den Belegabruf hatte ich letzte Woche bereits gemacht, aber meine Renteneinkünfte waren leider nicht an das FA gemeldet worden!


    Inzwischen habe ich von der Allianz erfahren, dass die Einkünfte aus der Rente, die aus dem Arbeitslohnbrutto einbezahlt wurde, wie Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu versteuern sind. Und über die Rentenzahlungen habe ich nun eine Lohnsteuerbescheinigung 2017 auch von der Allianz zugesandt erhalten

  • Und über die Rentenzahlungen habe ich nun eine Lohnsteuerbescheinigung 2017 auch von der Allianz zugesandt erhalten


    Dann muss der Belegabruf die Lohnbescheinigung der Allianz enthalten.
    Steuerlich gesehen erhältst Du Ruhebezüge, das wird nicht als private Rente beurteilt.