Hallo zusammen,
ich habe einen Verlustvortrag aus Altverlusten von Fondsverkäufen vor 1.1.2009 (bescheinigt nach §10d Abs 4 EstG).
Diese Altverluste möchte ich in der Veranlagung für 2017 mit Gewinnen aus ETF-Verkäufen (Kauf nach 1.1.2009) verrechnen.
Nach langer Recherche meine ich nun zu wissen, dass ich die Veräußerungsgewinne dieser Kategorie im Bereich "Steuerbescheinigungen/Kapitalerträge die dem Steuerabzug unterlegen haben/Davon: Gewinn aus Aktienveräußerungen (Zeile 8 Anlage KAP)" eintragen muss.
Also direkt eine Zeile unter den Kapitalerträgen des entsprechenden Kreditinstitutes bei dem ich das entsprechende Depot habe.
Mein Verlustvortrag ist ebenfalls erfasst unter "Sonstige Angaben/Verlustvortrag". Der entsprechende Häkchen im Mantelboden Zeile 94 "Es wurde ein verbleibender Verlustvortrag ... festgestellt..." ist gesetzt.
Tax scheint aber noch irgendwie den Link zwischen den beiden Einträgen nicht zu haben, denn der Verlustvortrag wird nicht angewendet.
Was muss ich tun? Bzw. was mache ich falsch?
Vielen Dank und Grüße