Nebenverdienst Musiker

  • Guten Tag,


    ich spiele künfitg gelegentlich aushilfsweise in einer Band mit, Gage gesamt im Jahr voraussichtlich ca. 1000€.
    Wie gebe ich diese Einkünfte in der Steuererklärung an?


    Vielen Dank für die Hilfe


    Mfg

  • @fs31Ich
    hatte mal eine ähnliche Frage an das FA gestellt, hier die Antwort auszugsweise:


    Für die Frage der steuerlichen Erfassung ist zunächst zu erklären, um welche Gesellschaftsform (z.B. GbR) es sich bei der von Ihnen angesprochenen Band handelt, da eine steuerliche Erfassung der Gesellschaft erfolgen muss und die Einkünfte im Rahmen einer einheitlich und gesonderten Feststellungserklärung zu erklären sind. In der persönlichen Einkommensteuererklärung des Gesellschafters (Beteiligten) wird lediglich der auf den Gesellschafter entfallende Anteil als Betrag eingetragen.Dass es sich hierbei um eine nebenberufliche Tätigkeit handelt ist sicherlich unbestritten. Die Frage der Einstufung als Liebhaberei kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden. Ich empfehle Ihnen hierzu einen Steuerberater aufzusuchen und sich dort umfangreich beraten zu lassen. Eine Beratung darf durch das Finanzamt nicht erfolgen.


    Wie Dein Fall einzuordnen ist, kann hier nicht ohne weitere ergänzende Angaben erläutert werden.
    Zumindest würde ich an Deiner Stelle mal alle Aufwendungen erfassen, die Dir im Zusammenhang mit Deinem Hobby entstehen.
    Dazu zählt auch Fahrgeld, Instrumente, Fahrten zu Proben usw. .
    Bei mir war danach klar, dass die Aufwendungen die Einnahmen erheblich übersteigen.


    Sollte jemand dazu ein paar Tipps haben - gerne genommen!


    mfg web-gb


    mfg web-gb

    • Offizieller Beitrag

    Für die Frage der steuerlichen Erfassung ist zunächst zu erklären, um welche Gesellschaftsform (z.B. GbR) es sich bei der von Ihnen angesprochenen Band handelt, da eine steuerliche Erfassung der Gesellschaft erfolgen muss und die Einkünfte im Rahmen einer einheitlich und gesonderten Feststellungserklärung zu erklären sind. In der persönlichen Einkommensteuererklärung des Gesellschafters (Beteiligten) wird lediglich der auf den Gesellschafter entfallende Anteil als Betrag eingetragen.

    Das sehe ich in diesem Fall etwas anders und eindeutiger. Zumindest, wenn diese Aussage des TE zutrifft:

    ich spiele künftig gelegentlich aushilfsweise in einer Band mit,

    Das sollte dann ganz normal über Honorare und eine EÜR im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit abzuwickeln sein. Aushilfsmusiker werden wie auch Studiomusiker werden auf Honorarbasis abgerechnet und werden dadurch nicht gleich zum Bandmitglied.

    Wie gebe ich diese Einkünfte in der Steuererklärung an?

    § 18 EStG + EÜR


    ich spiele künftig ..... ,

    Da der Sachverhalt aber wohl offensichtlich noch nicht vollzogen ist und eine künftig beabsichtigte Tätigkeit betrifft, solltest Du dem Rat von web-gb folgen und Dich mit dem FA und ggf. auch einem Steuerberater in Verbindung setzen. Zumal uns hier aufgrund des Steuerberatungsgesetzes Grenzen gesetzt sind, da wir insoweit keine Steuerberatung leisten dürfen.