Gleitzone (Midijob) mit Lohnsteuerbescheinigung

  • Hallo liebes Forum,


    ich bitte um eure Hilfe!
    Folgendes Problem: Ich möchte gerne unter Anlage N eine Lohnsteuerbescheinigung im Zusammenhang mit einem Job in der Gleitzone
    (450 - 850 € Midijob) eintragen. Dieser Midijob fällt in die Steuerklasse 1, ist somit also steuerfrei (aber nicht sozialversicherungsfrei).
    Leider finde ich keine spezielle Auswahlmöglichkeit für den Midijob (nur Minijob) und deshalb berechnet das Programm die üblichen
    Steuern für ein ganz "normales" Arbeitsverhältnis.
    Deshalb meine Frage, ob jemand weiß, wie man diesen Midijob am besten in das Programm einarbeiten kann?!


    Herzlichen Dank schonmal für eure Hilfe und viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Folgendes Problem: Ich möchte gerne unter Anlage N eine Lohnsteuerbescheinigung im Zusammenhang mit einem Job in der Gleitzone
    (450 - 850 € Midijob) eintragen. Dieser Midijob fällt in die Steuerklasse 1, ist somit also steuerfrei

    Wenn nach Steuerklasse 1 abgerechnet wird, ist der Midijob beileibe nicht steuerfrei. Es fällt lediglich innerhalb der in die Lohnsteuertabellen eingearbeiteten Freibeträge bis zu einer gewissen Höhe keine Lohnsteuer an. Im Rahmen der ESt-Erklärung sind alle auf Steuerklasse 1 bis 6 abgerechneten Bruttoarbeitslöhne ganz normal 1:1 aus der dem FA elektronisch mitgeteilten Lohnsteuerbescheinigung in die Eingabemaske/n zu übernehmen.

  • Hallo miwe4,


    herzlichen Dank für deine Antwort!
    Tatsächlich behaupten alle bei Google auffindbaren Quellen, dass bei Midijobs in den Steuerklassen 1 bis 4 keine Lohnsteuer fällig ist!

    • Offizieller Beitrag

    Tatsächlich behaupten alle bei Google auffindbaren Quellen, dass bei Midijobs in den Steuerklassen 1 bis 4 keine Lohnsteuer fällig ist!

    Es fällt ja auch in den Steuerklassen 1 und 4 in der Monats-Lohnsteuertabelle bei 850€ aufgrund der genannten eingearbeiteten Freibeträge auch noch keine Lohnsteuer an.


    Lohnsteuerrechner des BMF Monatstabelle 2019


    Midi-Job Lohnsteuer Steuerklasse 1+4 2019 BMF-Lohnsteuerrechner .PNG


    Das ist aber nicht gleichzusetzen mit einer Steuerfreiheit dieses Arbeitslohns. Die "böse Überraschung" kommt im Falle einer ESt-Erklärung, wenn da noch andere Einkünfte im Veranlagungszeitraum vorhanden sind. Die für die Einkommensteuer (ESt) maßgeblichen Tabellen (Grundtabelle bei Einzelveranlagung, Splittingtabelle bei Zusammenveranlagung von Partner/Ehegatten) haben nämlich genau die Grundfreibeträge, die auch schon in die Lohnsteuertabellen eingearbeitet sind. Die Lohnsteuer ist nämlich nur eine Erhebungsform der Einkommensteuer. Kommen nun noch andere Einkünfte zu dem ausgereizten Midijob, dann schlagen diese ggf. voll durch. Auch ein etwaiger Progressionsvorbehalt i.S. § 32b EStG kann da schon zu einer ESt-Schuld führen. Von daher gibt es ja ggf. auch Pflichtveranlagungen zur ESt nach § 46 EStG.


    Also immer Vorsicht mit dem Begriff steuerfrei. Für den sollte man immer in den § 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) schauen.