Kinderbetreuungskosten getrennt lebender Eltern

  • Hallo,ich lebe seit Anfang Januar 2018 von meiner Ehefrau getrennt. Im Trennungsjahr kann noch einmal eine gemeinsame Veranlagung durchgeführt werden. Meine (noch) Ehefrau hatte im Jahr 2018 keine eigenen Einkünfte, sie bezog Unterhaltsleistungen von mir und für die beiden Kinder ebenfalls Unterhalt. Die Kinder lebten nach der Trennung im Haushalt der Ehefrau. Für die Kinder vielen Kinderbetreuungskosten von insgesamt 1.835 Euro an. Diese Umstände wurden im Programm TAX 19 so angegeben. Das Programm nahm eine Aufteilung auf die Eltern entsprechend der Zeiten gemeinsamer Haushalt und getrennter Haushalt vor und zog den gesamten Betrag bei den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben ab. Im Bescheid des Finanzamtes wurde jedoch lediglich der auf mich entfallende Teil anerkannt; 187 Euro anstatt 1835 Euro.


    Frage: Ist der Bescheid in diesem Teil korrekt und wenn ja, warum erkennt TAX 19 dies so nicht?

    • Offizieller Beitrag

    Frage: Ist der Bescheid in diesem Teil korrekt und wenn ja, warum erkennt TAX 19 dies so nicht?

    Du hast im Programm sicherlich bei den beiden Kindern die Zeiten der Haushaltszugehörigkeit zu den jeweiligen Haushalten falsch oder gar nicht angegeben. Genaueres könnte man nur bei angehängten bereinigten Screens sagen. Bei mir in der Testdatei ordnet das Programm mit entsprechenden zeitlichen Zuordnungen zutreffend zu, mit entsprechenden Kürzungen beim "Ehemann" mangels Haushaltszugehörigkeit der Kinder 01.02.-31.12. .

  • Hallo miwe 4,
    die Angaben zur Haushaltszugehörigkeit habe ich schon richtig gemacht, das Programm nimmt ja auch die entsprechenden Zuordnungen vor.
    Es ändert aber nichts daran, dass das Programm den Gesamtbetrag der Kinderbetreuungskosten bei den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben bei der Zusammenveranlagung abzieht und das Finanzamt nur den auf den Ehemann entfallenden Teil anerkennt und sich somit eine weit höhere Erstattung (scheinbar) ergibt.
    Wenn das Finanzamt recht hat, ist das ein weiterer Beleg für die Ungerechtigkeit im System. Ich leiste die ganzen Unterhaltsleistungen, mithin auch die Kinderbetreuungskosten, kann sie aber nicht geltend machen!

    • Offizieller Beitrag

    die Angaben zur Haushaltszugehörigkeit habe ich schon richtig gemacht, das Programm nimmt ja auch die entsprechenden Zuordnungen vor.
    Es ändert aber nichts daran, dass das Programm den Gesamtbetrag der Kinderbetreuungskosten bei den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben bei der Zusammenveranlagung abzieht und das Finanzamt nur den auf den Ehemann entfallenden Teil anerkennt und sich somit eine weit höhere Erstattung (scheinbar) ergibt.

    Dann hast Du eben doch einen Fehler bei den Eingaben gemacht.


    Nur einmal für ein Kind:
    Kinderbetreuungskosten tax 1 .png Kinderbetreuungskosten tax 2 .png Kinderbetreuungskosten tax 3 .png Kinderbetreuungskosten tax 4 .png Kinderbetreuungskosten tax 5 .png Kinderbetreuungskosten tax 6 .png Kinderbetreuungskosten tax 7 .png



    Wenn das Finanzamt recht hat, ist das ein weiterer Beleg für die Ungerechtigkeit im System. Ich leiste die ganzen Unterhaltsleistungen, mithin auch die Kinderbetreuungskosten, kann sie aber nicht geltend machen!

    Weil die Kinder nicht bei Dir im Haushalt gemeldet sind bzw. nicht Deinem Haushalt zugeordnet sind.