Hallo,ich lebe seit Anfang Januar 2018 von meiner Ehefrau getrennt. Im Trennungsjahr kann noch einmal eine gemeinsame Veranlagung durchgeführt werden. Meine (noch) Ehefrau hatte im Jahr 2018 keine eigenen Einkünfte, sie bezog Unterhaltsleistungen von mir und für die beiden Kinder ebenfalls Unterhalt. Die Kinder lebten nach der Trennung im Haushalt der Ehefrau. Für die Kinder vielen Kinderbetreuungskosten von insgesamt 1.835 Euro an. Diese Umstände wurden im Programm TAX 19 so angegeben. Das Programm nahm eine Aufteilung auf die Eltern entsprechend der Zeiten gemeinsamer Haushalt und getrennter Haushalt vor und zog den gesamten Betrag bei den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben ab. Im Bescheid des Finanzamtes wurde jedoch lediglich der auf mich entfallende Teil anerkannt; 187 Euro anstatt 1835 Euro.
Frage: Ist der Bescheid in diesem Teil korrekt und wenn ja, warum erkennt TAX 19 dies so nicht?