Gelöst: Verlustvortrag hat keine Auswirkung auf Abschlusszahlung

  • Hallo zusammen, ich bin leider kein Steuerexperte. Ich habe 2018 einen Verlustvortrag gemacht mit 869€ und will diesen Betrag von meinen Gewinnen von 2019 abgezogen haben. Nun würde ich erwarten, dass die Abschlusszahlung kleiner wird. Es ändert sich aber nichts.


    Ich weiß leider nicht ob es so passt oder nicht, aber die Steuerlast müsste doch kleiner werden.

  • Hi, ich habe den beitrag oben verändert. sie müssten steuerlich schon eine auswirkung haben. ich würde weniger steuern für mich erwarten in 2019.


    Tax zieht zur Berechnung der Einkommensteuer nur die Kapitalerträge heran und ignoriert die Sonstige Einkünfte. Obwohl sich das "zu versteuerndes Einkommen" durch den Verlustvortrag bei den Sonstigen Einkünfte ändert. Ich weiß nicht ob Tax da recht hat, für mich als noob ist das aber unlogisch.


    Erst wenn ich testweise 9.217€ eintrage als Gewinn für Privates Veräußerungsgeschäft ändert sich die Besteuerung.

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  • Stefans

    Also über 13 k€ Steuern auf ein zu versteuerndes Einkommen von 9 k€ finde ich nicht normal.

    Bei 9 k€ zu versteuernden Einnahmen (nahe des steuerlichen Minimums) sollte man normalerweise fast keine Steuern zahlen.


    Da musst Du Dich bei den Eingaben Deiner Zahlen verhauen haben.


    mfg web-gb

  • könnt ihr die bilder noch sehen? ich sehe sie nicht mehr.

    ich habe kapitalerträge und veräußerungsgeschäfte eingetragen, im großen und ganzen müsste das schon stimmen. geld aus arbeit ist noch nicht enthalten, da noch keine daten auf elster verfügbar sind.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe 2018 einen Verlustvortrag gemacht mit 869€ und will diesen Betrag von meinen Gewinnen von 2019 abgezogen haben. Nun würde ich erwarten, dass die Abschlusszahlung kleiner wird. Es ändert sich aber nichts.

    Was soll sich ändern, wenn die ESt laut Grundtabelle bei diesem z.v.E. 0€ bzw. 1€ beträgt und die Abschlußzahlung ausschließlich auf der Anwendung des § 32d EStG für die Kapitalerträge zu resultieren scheint?


    Erst wenn ich testweise 9.217€ eintrage als Gewinn für Privates Veräußerungsgeschäft ändert sich die Besteuerung.

    Ja, weil Du dann bei diesem 1€ ESt laut Grundtabelle landest.


    Fiktive Zahlen nutzen in diesem Fall gar nichts.


    Auch ist wichtig, dass Du ggf. alle im Kalenderjahr erzielten Kapitalerträge einbehalten hast und dem Programm per Klick gesagt hast, es möge die Eintragungen und Berechnungen mit Günstigerprüfung vornehmen.


    geld aus arbeit ist noch nicht enthalten, da noch keine daten auf elster verfügbar sind.

    Aber tatsächlich dann vorhanden? Dann ist jetzt eh alles für die Katz, was wir hier prüfen.

  • ich hab es jetzt verstanden. wenn ich über 9.241€ komme bei privaten veräußerunggeschäften, dann wird es mit dem gehalt versteuert. ich habe aber noch kein gehalt eingetragen. also bin ich noch bei der freigrenze. und die kapitalerträge werden extra versteuert ab 801€.

  • Stefans

    Hat den Titel des Themas von „Verlustvortrag hat keine Auswirkung auf Abschlusszahlung“ zu „Gelöst: Verlustvortrag hat keine Auswirkung auf Abschlusszahlung“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    ich hab es jetzt verstanden. wenn ich über 9.241€ komme bei privaten veräußerunggeschäften, dann wird es mit dem gehalt versteuert.

    Falsch, es geht um Dein zu versteuerndes Einkommen und dem Betrag, ab dem dort eine ESt anfällt. Und das kannst Du ganz einfach nachlesen, wenn Du Dir die von Deinem Programm angebotene Einkommensteuertabelle/n einmal anschaust.


    ich habe aber noch kein gehalt eingetragen. also bin ich noch bei der freigrenze.

    Wie schon gesagt, ohne vollständige Eintragungen ist alles müßig.


    und die kapitalerträge werden extra versteuert ab 801€.

    Und da kommt es eben wegen der Günstigerprüfung Einbeziehung ESt-Erklärung oder Zinsabschlagsteuer (§ 32d EStG) auf alle Besteuerungsgrundlagen an.