Bei einer jährlichen Rente von 13.800 Euro
und Kapitalerträgen von 2.800 Euro
und sonst keinen weiteren Einkünften
will ich nun rückwirkend für 2019 eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen.
Der Steuerfreibetrag bei verheiratet liegt bei 18.000/ 2019 Euro
Mach ich das richtig ?
Oder stehe ich bei einer Steuererklärung mit Günstigerprüfung gleich?