Hallo, ich habe eine Frage zum Punkt Immobilien: Ich habe in 2018 ein Zweifamilienhaus erworben, Übernahme war zum 05.01.2019. Eine der Wohnungen war im Monat Januar 2019 noch vermietet. Das Mietverhältnis endete zum 31.01.2019. Seitdem wird die Immobilie von uns allein privat zu Wohnzwecken genutzt. Ich möchte die Immobilie nun gerne beim Punkt „Vermietung von Wohnraum“ berücksichtigen. Da die Immobilie nur einen Monat vermietet war, werde ich ja aber wahrscheinlich die Kosten nicht für das ganze Jahr, sondern nur für ein Zwölftel absetzen können. Eine Funktion für die nur zeitweise Vermietung habe ich leider nicht gefunden. Wie pflege ich die Daten denn dann ein? Vielen Dank vorab!
Anteilige Berücksichtigung einer Vermietung
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Eine Funktion für die nur zeitweise Vermietung habe ich leider nicht gefunden.
Da wäre nach wie vor Handarbeit gefordert.
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Vielen Dank.
Erfolgt das händische Einpflegen durch (in meinem Fall, da nur einen Monat vermietet) einen Eintrag von 11/12 der für die Abschreibung ermittelten Summe im Feld "Direkt zugeordnee nicht abzeihbare Anteil" im Bereich "Lineare und degressive Abschreibung"?