Hallo zusammen und Grüße an Alle!
Ich habe zum Ende September-2019 mein Arbeitsverhältnis beendigt und bekam Weihnachtsgeld im Dezember-2019 und Tantieme in Januar-2020 ausbezahlt. Jetzt sehe ich auf den beiden Meldebescheinigung zur Sozialversicherung, (Weihnachtsgeld / Tantieme) dass in 2019 / 2020 die Beträge laut § 25 DEÜV übermittelt wurden.
Frage...…
Kann ich beide Summen, die mit der Steuerklasse VI berechnet wurden, mit Steuererklärung für 2019 angeben?
Mit freundlichen Grüßen
Der Lipper
(Steuerklasse I)