Erstes Mal (St.Erklärung) - Dringer Tipp notwendig - Scheidung

  • Hallo Freunde :)


    hoffe das in erste Linie euch allen gut geht in zeiten wie Corona ;)


    Bin grad dabei meine Erste Steuer Erklärung abzugeben mit der Tax Software. Elster habe ich mich Registrieren lassen, warte nun auf die Post mit dem Code.


    Nun meine Situation.:


    Hab im April 19 geheiratet, und musste leider November 19 die Scheidung einreichen :fie:

    Leben aktuell getrennt und sind im Scheidungsjahr.


    Bin Vollzeit Tätig und verdiene Relativ gut, meine Ex Gattin war in einem Teilzeit Job tätig (hatten daher 3/5 Steuer Klasse).


    Vom Finanzamt habe ich die Formulare zugeschickt bekommen (Allerdings nur auf meinen Namen).


    Kinder haben wir keine, und gewohnt haben wir in einer Mietswohnung.


    Gibt es hierzu Tipps ? Wäre jeden einzelnen Dankbar.


    P.S.: Hab Seid Januar 20 einen Neuen Job inkl Firmenwagen.

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es hierzu Tipps ? Wäre jeden einzelnen Dankbar.

    Du bist Dir aber darüber im Klaren, dass dem Forum aufgrund des Steuerberatungsgesetzes eine Steuerberatung nicht gestattet ist?


    Du solltest Dich ggf. an einen Angehörigen der steuerberatenden Berufe wenden.

  • Mr.Anderson :

    Gib alle Daten so ein, wie sie der Realität entsprechen.
    Das gilt auch für den Beginn der Ehe und den Beginn des steuerlichen Getrenntlebens (den Du im übrigen dem FA angezeigt haben solltest).
    Die besondere Veranlagung im Jahr der Eheschließung wurde 2013 abgeschafft, trifft also für Euch nicht zu.

    Ob Deine jetzt getrennt lebende Expartnerin einer ggf. möglichen gemeinsamen Steuererklärung zustimmen wird, können wir nicht wissen.


    mfg web-gb


    Übrigens: Wenn Du in Deinem Programm oben in der Kopfzeile auf steuer:Ratgeber Klickst, öfnnet sich ein pdf-Dokument mit vielen wertvollen Hinweisen unter anderem auch zu den Veranlagungsarten. Das hilft Dir sicherlich weiter.

  • Mr.Anderson:


    Wie sollen wir denn das beurteilen?

    Du hast lediglich geschrieben, dass Du relativ gut verdienst.


    Wie schon von miwe4 erwähnt, findet in diesem Forum keine Steuerberatung statt.

    Wenn Du so gur verdienst, dass eine Nachzahlung in der Höhe fäliig wäre,
    empfehle ich Dir an dieser Stelle, einen zugelassenen Fachmann zu Rate zu ziehen.

    Dessen Vergütung solltest Du dann bei Deinem Verdienst auch verkraften können.


    mfg web-gb

    • Offizieller Beitrag

    Was ist wenn ich gar keine Erklärung abgebe,

    Dann wirst Du irgendwann geschätzt, denn Eure Steuerklassenwahl 3/5 stellt einen Pflichtveranlagungsgrund dar.


    ... und den Beginn des steuerlichen Getrenntlebens (den Du im übrigen dem FA angezeigt haben solltest).

    In der Tat, denn ansonsten gibt es mit dem Veranlagungsjahr 2020 ein ganz böses Erwachen.