AOK PLUS Bonusprogramm nach § 65a SGB V

  • Hallo,

    ich habe heute meinen Bescheid ESt 2020 erhalten und dort wird die Auszahlung aus dem AOK PLUS Bonusprogramm mit aufgeführt, unter "ab beschränkt abziehbare Sonderausgaben" steht "ab Beitragsrückerstattung".

    Dadurch habe ich jetzt weniger Geld zurückbekommen, aber warum?

    Laut Bundesfinanzhof (BFH) sollen diese Bonuszahlungen doch angeblich keine Auswirkung auf die ESt Erklärung haben, da diese ja keine Beitragsrückerstattungen sind. Verstehe ich da etwas falsch oder hat das FA da einen Fehler gemacht?

    Bitte keine Links, habe google schon zu genüge befragt und blicke nun schon nicht mehr so richtig durch. Ich nutze den Schrittzähler und darüber das Bonusprogramm.

    Dies steht noch auf der Rückseite vom Schreiben der AOK über die Erhaltene Zahlung nach § 65a SGB V aus dem AOK PLUS Bonusprogramm.

    Rechtsgrundlage
    ....
    Bonuszahlungen nach § 65a SGB V sind ebenfalls meldepflichtig. Dazu gehören die Zahlungen aus dem AOK PLUS Bonusprogramm, dem AOK PLUS pro junior und dem Gesundheitsbonus für Arbeitnehmer. Steuerlich unberücksichtigt bleiben lediglich sogenannte zweckgebundene Bonuszahlungen. Dies wären zum Beispiel Kostenerstattungen, die Sie aufgrund einer Satzungsleistung der Krankenkasse in Anspruch nehmen können (Urteil des Bundesfinanzhofes vom 01.06.2016; X R 17/15). Zahlungen aus dem Bonusprogrammen der AOK Plus gelten nicht als Kostenerstattungen in diesem Sinne.

    "Zahlungen aus dem Bonusprogrammen der AOK Plus gelten nicht als Kostenerstattungen in diesem Sinne." Soll heißen, dass diese doch Auswirkung auf die ESt haben?

    MfG

    Kundo

    • Offizieller Beitrag

    "Zahlungen aus dem Bonusprogrammen der AOK Plus gelten nicht als Kostenerstattungen in diesem Sinne." Soll heißen, dass diese doch Auswirkung auf die ESt haben?

    Ja, denn Dir sind ja eben gerade keine Kosten entstanden, die Dir die Kasse, ggf. anteilig, erstattet hat.