Tax 2020 Programm für Gewinnermittlung Einnahmeüberschussrechnung

  • Abweichendes Wirtschaftsjahr für Landwirtschaft:

    Wie kann ich bei der Gewinnermittlung das abweichende Wirtschaftsjahr vormerken und die laufenden Buchungen nach dem Wirtschaftsjahr , z.B. 2018/2019 vornehmen.

    Das Programm lässt nur Buchungen für ein Kalenderjahr 2018 oder aber 2019 zu, jedoch nicht für beide Jahre.

    Das Wirtschaftsjahr erstreckt sich aber vom 01.07. 2018 bis 30.06.2019. Ich muss also Ausgaben sowohl mit Datum 2018 und auch 2019 erfassen können.

    • Offizieller Beitrag

    Auf die Schnelle mal aus einem früheren Jahr. Das sollte aber in Tax jetzt nicht groß anders aussehen und sich erfahrungsgemäß auch nicht groß geändert haben:


    L+F abweichendes Wj.JPG L+F abweichendes Wj .JPG L+F abweichendes Wj 3 .JPG L+F abweichendes Wj 4 .JPG L+F abweichendes Wj 5 .JPG L+F abweichendes Wj 6 .JPG


    Landwirtschaft / Forstwirtschaft


    Ansonsten morgen in alter Frische. ;)

  • Danke für die Info, dies ist alles ok. Aber mein Problem ist die Erfassung der laufenden Buchungen.

    Ich kann die Buchungen vom 01.07.2018 bis 31.12.2018 anstandslos erfassen.

    Aber das Wirtschaftsjahr geht ja weiter, ich muss auch die Einnahmen und Ausgaben vom 01.01.2019

    bis 30.06.2019 erfassen können, aber das geht nicht. Kommt immer eine Fehlermeldung, dass das Buchungsdatum

    ausserhalb des Kalenderjahres 2018 liegt.

    Ich helfe mir dadurch, dass ich alle Buchungen des Zeitraums 01.01.2019 bis 30.06.2019 mit Datum 31.12.2018 erfasse.

    Dies ist aber nicht korrekt und steuerlich ist die Einnahme oder Ausgabe nicht mit dem zutreffenden Zeitpunkt erfasst.


    Man müsste vor Erfassung der laufenden Buchungen ein abweichendes Wirtschaftsjahr auswählen/einrichten können.

    Dies lässt das Programm nicht zu. Dies geht erst beim Vordruck Einnahme-Überschuss-rechnung.

    • Offizieller Beitrag

    Ich kann die Buchungen vom 01.07.2018 bis 31.12.2018 anstandslos erfassen.

    In der Programmversion 2020? Das schaffe ich nicht. ?(


    Aber das Wirtschaftsjahr geht ja weiter, ich muss auch die Einnahmen und Ausgaben vom 01.01.2019 bis 30.06.2019 erfassen können, aber das geht nicht.

    Dann hast Du meine Screens nicht genau angeschaut.


    Die Gewinnermittlung 01.07.2018 bis 30.06.2019 erstellst Du mit der Programmversion 2019. Das Ergebnis trägst Du dann in die entsprechende Zeile der 2020er Version und die wird dann bezüglich des auf das Kalenderjahr 2019 entfallenden Anteils automatisch gemäß Deiner Datumseingaben aufgeteilt.


    Mit Deiner 2020er Programmversion erstellst Du dann die Gewinnermittlung 01.07.2019 bis 30.06.2020 über die laufenden Betriebseinnahmen und -ausgaben. Den auf 2019 entfallenden Anteil errechnet dann das Programm wiederum gemäß Datumseingaben automatisch.


    Und jetzt weißt Du auch, warum Land- und Forstwirte mit ihrem abweichenden Wirtschaftsjahr eine allgemeine Fristverlängerung haben, die von den Steuerbürgern mit anderen Einkunftsarten abweicht.


    Aber das Wirtschaftsjahr geht ja weiter, ich muss auch die Einnahmen und Ausgaben vom 01.01.2019


    bis 30.06.2019 erfassen können, aber das geht nicht. Kommt immer eine Fehlermeldung, dass das Buchungsdatum


    ausserhalb des Kalenderjahres 2018 liegt.


    Ich helfe mir dadurch, dass ich alle Buchungen des Zeitraums 01.01.2019 bis 30.06.2019 mit Datum 31.12.2018 erfasse.


    Dies ist aber nicht korrekt und steuerlich ist die Einnahme oder Ausgabe nicht mit dem zutreffenden Zeitpunkt erfasst.

    Absolut falsch. Du hast die ganze Systematik der Besteuerung bei L+F-Einkünften nicht verstanden. Da musst Du Dich noch einmal gründlich einlesen und ggf. komplett neu buchen/erfassen. Ist das erstmalig bei Dir mit den L+F-Einkünften?

    • Offizieller Beitrag

    Ich glaube, stfuchs meint das separate Modul "Gewinnermittlung".

    Was aber in meinen Augen nur bei USt-Pflicht Sinn machen würde.


    Ansonsten ändert das nichts. Auch mit dem gesonderten Modul Gewinnermittlung der 2020er Programmversion kann ich nur die Gewinnermittlung 2019 erstellen oder die laufende Gewinnermittlung 2020 führen.


    Auch ändert das nicht, dass ich dann bei L+F für das Kalenderjahr 2018 eine Gewinnermittlung mit der 2019er Programmversion erstellen muss und für das Kalenderjahr 2019 eine mit der 2020er Programmversion.


    Das Programm kann nur eine Gewinnermittlung für das Kalenderjahr erstellen. Das macht aber auch Sinn, denn nur dann lässt sich daraus programmunterstützt eine Umsatzsteuererklärung/-anmeldung erstellen. Für diese ist nun einmal Besteuerungszeitraum das Kalenderjahr.


    Und da die ESt ebenfalls eine Jahressteuer ist und sich nach den Einkünften des Kalenderjahrs bemisst, sind bei dem abweichenden Wj. der L+F-Betriebe (§ 4a EStG) für Zwecke der ESt nun einmal technisch zwei Gewinnermittlungen erforderlich, von denen dann jeweils das hälftige Ergebnis als Jahresergebnis des Kalenderjahres zur Besteuerung kommt.

  • Richtig, ich meine das Modul Gewinnermittlung.

    Egal welches Jahr ich für die Buchung nehme, ich muss mit meinen Daten/Werten meiner Buchungen im Kalenderjahr bleiben.

    Bei der Landwirtschaft brauche ich aber für das Wirtschaftsjahr Buchungen vom 01.07. bis 30.06. des Folgejahres.

    Ich muss z.B. die Einnahmen für dieses Wirtschaftsjahr vom 01.07.bis 30.06. 2018/2019 erfassen können, also in dieser Gewinnermittlung

    z. B. eine Einnahme mit Datum 01.09.2018 buchen können und auch

    eine Einnahme mit Datum 01.04.2019 erfassen können. Und das macht das Programm nicht mit.

    Steuerlich brauche ich die Einnahmen des Wirtschaftsjahres vom 01.07. 2018 bis 30.06.2019.


    Dass ich dann später bei der Einkommensteuer z.B; für das Kalenderjahr 2018 jeweils die Hälfte des Wirtschaftsjahres 2017/2018 und die Hälfte des

    Wirtschaftsjahres 2018/2019 ansetzen muss, steht auf einem anderen Blatt und interessiert bei den laufenden Buchungen nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Ich muss z.B. die Einnahmen für dieses Wirtschaftsjahr vom 01.07.bis 30.06. 2018/2019 erfassen können, also in dieser Gewinnermittlung

    Das Programm kann nur eine Gewinnermittlung für das Kalenderjahr erstellen.

  • Dann ist dieses Modul für die Gewinnermittlung für Land- und Forstwirtschaft nicht nutzbar, weil man die Buchungen für das Wirtschaftsjahr nicht der Zeitfolge nach vornehmen kann. Steuerlich muss ich aber die Zuflüsse und Abflüsse der Zeitfolge nach buchen,

    Anregung und Vorschlag:

    Fast sämtliche Landwirte müssen ihren Gewinn nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Wirtschaftsjahr 01.07. bis 30.06. ermitteln.

    Es dürfte doch programmiertechnisch kein grosser Aufwand sein, wenn man vor Beginn der Buchungen den Buchungszeitraum = Wirtschaftsjahr eingeben könnte und dann das Programm Buchungen für diesen Zeitraum zulassen würde.

    "tax for Business" ist doch gerade für zur uneingeschränkten Steuerberatung befugte Personen geschaffen worden und sollte dem auch gerecht werden.