2019 Schweiz --> Deutschland wie eintragen?

  • Hallo liebe Community,


    es gibt folgende Frage:


    Person XY (deutscher Staatsbürger)


    Januar - Juli 2019: Alleiniger Wohnsitz in der Schweiz / Lebensmittelpunkt in der Schweiz
    Kein Wohnsitz und keine Einkünfte in der BRD


    August - Dezember 2019: Rückzug in die BRD, komplette Abmeldung in der Schweiz


    Wie müsste ich einen solchen Sachverhalt im TAX 2020 eintragen?


    Auf die Frage:


    "Wurden während der Zeit im Ausland ausländische Einkünfte erzielt?"

    Ich denke mal hier ein "Ja"


    "Summe der Einkünfte, die nicht der deutschen Einkommenssteuer unterliegen"

    Da würde die Person XY dann das schweizer Gehalt in diesem Zeitraum eingeben oder?

    Das komische ist nur, dass hierbei dann eine Nachzahlung fällig wäre. Wieso?

    Person XY wurde doch schon voll in der Schweiz versteuert und hatte zu dieser Zeit nichts mit der BRD am Hut?!


    Egal was Person XY eingibt und ankreuzt, als Ergebnis steht unten im TAX immer:

    "Person XY ist unbegrenzt steuerpflichtig [...] die Einnahmen außerhalb dieses Zeitraumes werden in eine

    Veranlagung der unbeschränkten Steuerpflicht

    einbezogen".


    Könnt Ihr mir da vielleicht helfen?

    Es ist ja nicht so selten, dass Jemand sein Hauptwohnsitz vom Ausland zurück nach Deutschland verlegt aber wie ist das dann zu handhaben?


    Viele Grüße

    ProCash89

    • Offizieller Beitrag

    Der Einfachheit halber einmal ein Link in die erweiterte Forumssuche des Schwesterforums zur Buhl-Software und dem Stichwort "Zuzugsfall":

    https://www.buhl.de/wiso-softw….php?search/&q=zuzugsfall


    Das komische ist nur, dass hierbei dann eine Nachzahlung fällig wäre. Wieso?

    § 32b Progressionsvorbehalt Einkommensteuergesetz (EStG)