Fahrkosten Universität

  • Hallo zusammen,

    seit Oktober 2018 studiere ich im Master (Zweitstudium). Beim eintragen der Fahrtkosten in tax2020 habe ich festgestellt, dass man die Fahrtkosten unter

    Arbeitnehmer/Werbungskosten/WegZurArbeit

    sowie

    Sonderkosten/Ausbildungskosten/"Zweitstudium"/Fahrtkosten

    eintragen kann.
    Es kann ja nicht richtig sein, dass man es an beiden stellen einträgt, welche Stelle wäre in diesem Fall die richtige.


    Update: Zusätzlich arbeite ich neben dem Vollzeitstudium außerdem seit circa der selben Zeit als Werkstudent in einer Firma. Was genau zählt für mich als erste Tätigkeitsstätte, der Weg zur Universität oder der zur Arbeit? Oder zählt als erste Tätigkeitsstätte, der Ort wo ich an dem Tag zu erst war?


    Viele Grüße

    schande

    2 Mal editiert, zuletzt von schande () aus folgendem Grund: Siehe Update.

    • Offizieller Beitrag

    M.E. liegen zwei 1. Tätigkeitsstätten vor, da beide "Jobs" ja nichts miteinander zu tun haben.


    siehe dann auch Tz. 1.8 des BMF Erlasses: 2013-10-31-entfernungspauschalen-reisekostenrecht.pdf

    und mit Praxisbeispiel z.B.: Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und er ... / 1.3.2 Mehrere Tätigkeitsstätten - Quelle: haufe.de

  • Hallo miwe4,

    danke für deine Antwort mitsamt der Links!


    Jetzt habe ich vorerst nur noch die Frage, und zwar ob ich die Fahrtkosten unter Werbungskosten unter "Wege zur Arbeit" über die Entfernungspauschale oder unter Fortbildungskosten "Fahrtkosten" eintragen soll.

    Momentan habe ich die normalen Fahrten unter "Wege zur Arbeit" und Extrafahrten wie etwa zu Lerngruppen unter "Eigenes Fahrzeug - Wohnung und Fortbildungsort" sowie unter "Weitere Fahrten mit eigenem Fahrzeug" aufgelistet.


    Viele Grüße

    schande