Hallo zusammen,
seit Oktober 2018 studiere ich im Master (Zweitstudium). Beim eintragen der Fahrtkosten in tax2020 habe ich festgestellt, dass man die Fahrtkosten unter
Arbeitnehmer/Werbungskosten/WegZurArbeit
sowie
Sonderkosten/Ausbildungskosten/"Zweitstudium"/Fahrtkosten
eintragen kann.
Es kann ja nicht richtig sein, dass man es an beiden stellen einträgt, welche Stelle wäre in diesem Fall die richtige.
Update: Zusätzlich arbeite ich neben dem Vollzeitstudium außerdem seit circa der selben Zeit als Werkstudent in einer Firma. Was genau zählt für mich als erste Tätigkeitsstätte, der Weg zur Universität oder der zur Arbeit? Oder zählt als erste Tätigkeitsstätte, der Ort wo ich an dem Tag zu erst war?
Viele Grüße
schande