Auslandseinkünfte/Gehalt von einem ausländischen Arbeitgeber wo eintragen ?

  • Hallo zusammen,


    wo kann oder muss ich Gehälter eintragen der von einem ausländischen Arbeitgeber aus der Türkei bezahlt wurden?
    Tätigkeitsort war durchgängig Deutschland, Ansässiger Wohnort ist auch Deutschland. Steuern etc. wurden in der Türkei abgeführt in DE noch keinerlei Steuern bezahlt.


    Fällt das unter DBA ? Muss ich trotzdem hier Steuern zahlen dafür ?

    Habe diese zuerst unter weitere Einkünfte und Bezüge -> Ausländische Einkünfte eingetragen, dann aber bemerkt dass die Eingaben dort in der Berechnung gar nicht berücksichtigt werden.
    Dann habe ich hier nachgelesen dass man es unter Arbeitnehmer -> weitere Einnahmen und Besonderheiten -> Ausländische Einkünfte als Arbeitnehmer, die DBA Geschichten eintragen kann. Es wird auch in der Berechnung berücksichtigt.

    Ich bin nur etwas verwirrt, denn alles was ich unter diesem Reiter lese ist Wohnort ist Deutschland und gearbeitet im Ausland quasi. Aber bei uns hat ja der ausländische Arbeitgeber uns nach Deutschland entsandt bzw. von hier abgeworben.

    Ist das denn die richtige Stelle für mein Vorhaben? Außerdem hatte ich noch im laufendem Jahr vor dieser Arbeit noch einen normalen Minijob aber das habe ich auch an die richtige Stelle eingetragen


    Vielen Dank für eure Hilfen :)


    MFG

    • Offizieller Beitrag

    Wir dürfen hier aufgrund des Steuerberatungsgesetzes keine Steuerberatung machen.


    Aber nur so als Schnellschuss:

    Du hast Deinen alleinigen Wohnsitz/gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland und arbeitest auch ausschließlich in Deutschland? Dann hört sich das für mich nach ganz normalem einkommensteuerpflichtigen Arbeitslohn an, den Du ggf. in Zeile 21 der Anlage N 2019 zu erklären hättest (steuerpflichtiger Arbeitslohn ohne Lohnsteuerabzug).


    Du solltest Dir den Rat eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe einholen.