Guten Tag und erst einmal ein frohes Neues,
ich habe im Jahr 2020 eine Rentenbeitragsrückerstattung nach § 210 Abs. 1a SGB VI erhalten.
Mir ist bekannt, dass die steuerrechtliche Behandlung dieser Gelder noch ungeklärt ist (Manche Finanzämter sehen es als Minderung der Altersvorsorgeaufwendungen an. Das FG Düsseldorf hält die aber für vollständig steuerfrei. Das Verfahren beim BFH ist aber noch anhängig.), aber wo gebe ich bei Tax 2021 diese Rückerstattung an? Das FG Düsseldorf hält die Rückerstattung für Einnahmen nach § 22 Nr. 1 EStG, die aber nach § 3 Nr. 3 lit. b EStG steuerfrei sind.
Wenn ich das unter "weitere Einkünfte und Bezüge" und als "Leistungen" eintrage, berechnet er mir das als voll zu versteuernde Einkünfte. Das scheint mir noch nicht die richtige Stelle zu sein.
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen.
Danke
Lexus