Hallo, ich bin seit 2020 getrennt und erhalte von meinem Ex- Partner Unterhalt für die Kinder. Sind diese Leistungen unter Unterhalts-und Ausgleichsleisungen anzugeben? Ich finde die Erklärung hierzu verwirrend, da es sich nicht um Unterhaltszahlungen für mich, sondern die gemeinsamen Kinder handelt. Kennt sich hier jemand aus? Vielen Dank!