Unbeschränkte SteuerPflicht im EU-Ausland (Anlage WA-Est)

  • Hallo,


    ich finde es absolut kundenunfreundlich und unverschämt, wenn man nicht vor der ersten Benutzung drauf hingewiesen wird, daß das Programm nur Daten von unbeschränkt Steuerpflichtigen verarbeiten kann, und trotzdem die Daten abgefragt werden!

    Ich bin in Deutschland steuerpflichtig, wohne aber in Österreich und muß meine österreichische Einkünfte wegen der Progression in der deutschen Steuererklärung eingeben; dazu ist die Anlage WA-Est, die aber weder aus den ElsterFormular-Daten übernommen wird (nicht unterstützt), noch vom Programm tax 2021 angeboten und umgesetzt wird.


    Das Programm ist in der jetzigen fassung für mich wertlos und umbrauchbar. Übrigen, dasselbe gilt auch für WISO Steuer Sparbuch (ist auch dasselbe, nur mit anderen Farben und das ZDF-Logo :cursing:).

    Andere Programme können es und myElster auch.

    MfG, Thiersee

    • Offizieller Beitrag

    ich finde es absolut kundenunfreundlich und unverschämt ...

    Ich finde eher diesen Post etwas befremdlich, denn hier helfen nur Usern anderen Usern bei der Bedienung des Programms und dabei auftretenden Fragen/Problemen.


    daß das Programm nur Daten von unbeschränkt Steuerpflichtigen verarbeiten kann, und trotzdem die Daten abgefragt werden!

    Erst einmal wäre das normal und ich persönliche kenne kein Programm für Normaluser in diesem Preisrahmen, dass eine Erklärung für beschränkt einkommensteuerpflichtige Personen erstellen kann. Und ein Programm muss natürlich erst einmal die Besteuerungsgrundlagen prüfen, um zu einer Entscheidung zu kommen, ob eine ESt-Pflicht und wenn ja, ob eine beschränkte oder eine unbeschränkte ESt-Pflicht besteht.

    Und was das Programm kann, das sagt es bereits in der ersten Zeile der Leistungsübersicht tax 2021 .pdf:

    tax2021 ESt1A und nicht ESt 1C .png

    Wie man sieht:
    ESt 1A (unbeschränkte ESt-Pflicht) ja, da ausdrücklich erwähnt

    ESt 1 C (beschränkte ESt-Pflicht) nein, da nicht erwähnt


    Ich bin in Deutschland steuerpflichtig, wohne aber in Österreich und muß meine österreichische Einkünfte wegen der Progression in der deutschen Steuererklärung eingeben; dazu ist die Anlage WA-Est, die aber weder aus den ElsterFormular-Daten übernommen wird (nicht unterstützt), noch vom Programm tax 2021 angeboten und umgesetzt wird.

    Da hast Du dann offensichtlich etwas falsch eingegeben, denn selbstverständlich bietet das Programm, bei entsprechenden vorhergehenden Programmeingaben, auch die Anlage WA-ESt an. Nur müssen da eben nach den bisherigen Angaben auch die gesetzlichen Voraussetzungen für gegeben sein. Und wenn das Problem eben vor dem PC sitzt und etwas unzutreffend angibt, dann reagiert auch das Programm nicht in der erwünschten Art und Weise.

    tax2021 Anlage WA-ESt 1 .png tax2021 Anlage WA-ESt 2 .png tax2021 Anlage WA-ESt 3 .png tax2021 Anlage WA-ESt 4 .png tax2021 Anlage WA-ESt 5 .png



    Übrigen, dasselbe gilt auch für WISO Steuer Sparbuch (ist auch dasselbe, nur mit anderen Farben und das ZDF-Logo :cursing: ).

    Und bevor man so eine haltlose Aussage als steuerlicher Laie trifft, sollte man vielleicht erst einmal den Fehler bei sich selber suchen. Und ein kurzer Blick in das Schwesterforum zur angesprochenen WISO-Software und die Nutzung deren erweiterten Forumssuche hätte Dir die Erkenntnis gebracht, dass schon diversen Fragestellern dort in Sachen der Anlage WA-ESt geholfen wurde.


    Also bitte etwas ruhiger und angemessener im Ton. Das ist nicht der Stil dieses Forums.

  • So, hier bin ich wieder!


    Es hat sich alles geklärt und ich entschuldige mich auch hier für meinen Ton!


    Die Sache mit der Anlage WA-Est:

    man muß Zeitraum und Einkünfte mit 0.-- € für auch inländische Einkünfte angeben, damit das Programm die Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig ermöglicht.


    Zwei kleine Hinweise:


    a) Es gibt kein Extra-Feld für die Eingabe der Hausnummer und sie landet direkt hinter dem Strassenname (Zeile 11) und nicht in der Zeile 12 (Hauptvordruck); ob es dem FA paßt, weiß ich nicht.

    b) Wenn man aus Versehen vergißt die Steuernummer einzugeben, wird mit dem Abschicken der Steuererklärung einen Antrag auf Vergabe einer neuen Steuernummer erzeugt; vor dem Abschicken wird man nicht gewarnt, daß die Steuernummer fehlt.


    LG, Thiersee