Hallo zuasmmen,
mir ist aufgefallen dass in der zur EÜR anhängigen Umsatzsteuererklärung Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch mitgerechnet wird.
Diese Info habe ich aus dem Netz:
- Inbetriebnahme der Anlage bis 31.3.2012: Wer seine Photovoltaikanlage bis zum 31.3.2012 in Betrieb genommen hat, bekommt vom Stromanbieter auch den selbst verbrauchten Strom vergütet. Der Eigenverbrauch stellt eine Rücklieferung dar, über die Ihnen der Strombetreiber eine Rechnung stellt. Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch wird hier umsatzsteuerlich nicht mehr fällig.
Darunter fällt meine Anlage, somit dürfte TAX 2021 auch keine Umsatzsteuer (zur vom Netzbetreiber erhaltenen Vergütung) hinzurechnen.
Das passiert aber, wenn ich im Programm unter "Rückzahlungen für selbstverbrauchten Strom" die Angaben aus der Jahresrechnung eintrage.
Erst wenn ich den Steuersatz für die Rückzahlungen in der Tabelle auf null stelle, wird (nur) die vom Netzbetreiber gezahlte Umsatzsteuer korrekt ausgewiesen.
Somit kann ich mir behelfen, aber ist das nicht ein grundsätzlicher Rechenfehler im Programm?
Bei Anlagen vor dem angegebenen Termin müsste das Programm doch die ausgewiesene Umsatzsteuer der Rücklieferung bei der USt.-Erklärung trotz Eingabe ignorieren?
Grüße
Helmstein