Hallo,
ich habe eine Frage. Ich glaube, ich kenne die Antwort schon, aber ich wollte mich bezüglich des Ergebnisses noch einmal versichern. Wenn also jemand denkt, dass er die Frage zuverlässig beantworten kann und dies tut, würde ich mich freuen.
Es geht darum, dass ich aus 2018 und aus 2021 KK Beiträge (und PflegeVers.) nachzuzahlen habe. Es handelt sich dabei nur um Basisbeiträge, ich bin freiwillig in der GKV, und habe keine Zusazuleistungen gebucht. Ich möchte die Nachzahlung gerne in voller Höhe bei den Sonderausgaben geltend machen. Insgesamt werden so in 2021 etwa €14.000 zusammenkommen, also als Nachzahlung sowie als laufender Betrag bis 12/21.
Nun vermute ich, dass ich die T€14 ohne weiteres und in voller Höhe als Sonderausgaben geltend machen kann. Spricht da aus Eurer Sicht etwas dagegen?
Vielen Dank!
Stefan