Tax rechnete mit einem geringeren Prozentsatz als das FA. Wie kann ich feststellen, wer Recht hat?
[erledigt] Berechnung festzusetzende Einkommensteuer anderer Prozentsatz
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Wie kann ich feststellen, wer Recht hat?
Den Papierbescheid mit der Steuerberechnung des Programms vergleichen.
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Den Papierbescheid mit der Steuerberechnung des Programms vergleichen.
Es stimmt alles überein bis auf der festgelegte Steuersatz. Und damit ergibt sich eine Differenz bei der Erstattung.
Gibt es eine Tabelle, in der man zu versteuerndes Einkommen eingibt und den Steuersatz rausbekommt? Hatte schon danach gesucht, aber die Werte dort waren noch einmal anders als im Programm bzw. auf dem Blatt.
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Ich vermute da mal den Progressionsvorbehalt i.S.d. § 32b EStG als Ursache.
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Es stimmt alles überein bis auf der festgelegte Steuersatz. Und damit ergibt sich eine Differenz bei der Erstattung.
Schuss ins Blaue, falls das Finanzamt einen höheren Steuersatz ansetzt als man selbst hat, die Summen der Einkünfte aber gleich sind: Gab es irgendwelche steuerfreien Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen und direkt an das Finanzamt gemeldet wurden? Krankengeld, Kurzarbeitergeld, ...
Evtl. kann es Sinn machen, die dem Finanzamt vorliegenden Bescheinigungen via Elster abzufragen, sofern noch nicht geschehen. Dies geht auch noch rückwirkend.
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Schuss ins Blaue, falls das Finanzamt einen höheren Steuersatz ansetzt als man selbst hat, die Summen der Einkünfte aber gleich sind: Gab es irgendwelche steuerfreien Einnahmen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen und direkt an das Finanzamt gemeldet wurden? Krankengeld, Kurzarbeitergeld, ...
Evtl. kann es Sinn machen, die dem Finanzamt vorliegenden Bescheinigungen via Elster abzufragen, sofern noch nicht geschehen. Dies geht auch noch rückwirkend.
Elterngeld, aber das wurde ja von mir mit angegeben.
Krankengeld ist das von der Krankenkasse bezahlte? Dann nein. Falls die normale Gehaltsfortzahlung vom AG gemeint ist, dann ja.
Kein Kurzarbeitergeld.
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Schau mal in die Erläuterungen im Steuerbescheid. Dort steht ein Satz wie
"Leistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG (z.B. Lohnersatzleistungen) in Höhe von x.xxx € für [den Ehemann / die Ehefrau] wurden mit x.xxx € in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt, § 32b EStG).
Elterngeld, aber das wurde ja von mir mit angegeben.
Krankengeld ist das von der Krankenkasse bezahlte? Dann nein. Falls die normale Gehaltsfortzahlung vom AG gemeint ist, dann ja.
Kein Kurzarbeitergeld.
Gab es vielleicht auch Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber der Ehefrau?
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Schau mal in die Erläuterungen im Steuerbescheid. Dort steht ein Satz wie
"Leistungen nach § 32b Abs. 1 Nr. 1 EStG (z.B. Lohnersatzleistungen) in Höhe von x.xxx € für [den Ehemann / die Ehefrau] wurden mit x.xxx € in die Berechnung des Steuersatzes einbezogen (Progressionsvorbehalt, § 32b EStG).
Gab es vielleicht auch Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse oder Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber der Ehefrau?
Nein, sie war Hausfrau.
Dort steht:
Leistungen nach §32 EStG in Höhe von 1875€ für die Ehefrau wurden mit 875€ in die Berechnung mit einbezogen. Da ich aber ihr Elterngeld auch angegeben habe, kann es das ja nicht sein?
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Da ich aber ihr Elterngeld auch angegeben habe, kann es das ja nicht sein?
Was hast Du "auch" angegeben und was kann nicht sein?
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Vielen Dank. Es war der richtige Hinweis. Ich habe in tax den Elterngeldmonat bis Januar fälschlicherweise dem Folgejahr zugeordnet, daher 375€ zu wenig beim Elterngeld der Frau eingetragen.
Das war die Diskrepanz, die auf dem gedruckten Papier nicht sichtbar ist. -
justme
Hat den Titel des Themas von „Berechnung festzusetzende Einkommensteuer anderer Prozentsatz“ zu „[erledigt] Berechnung festzusetzende Einkommensteuer anderer Prozentsatz“ geändert. -
Gerne.
Vielen Dank für die Rückmeldung.