Umsatzgrenze Kleinunternehmerregelung

  • Hallo zusammen,


    ich habe im Jahr 2017 ein Kleingewerbe angemeldet. In den Jahren 2017 bis 2020 habe ich dieses jedoch nicht ausgeübt, also keinerlei Umsatz gehabt.

    Im Jahr 2021 habe das Gewerbe nun erstmal ausgeübt und bisher einen Umsatz von knapp 30.000 EUR erwirtschaftet.
    Somit habe ich die Umsatzgrenze als Kleinunternehmer von 22.000 EUR überschritten.


    Wie geht es nun weiter? Ab dem 01.01.22 falle ich sicher nicht mehr unter die Kleinunternehmerregelung und gelte als regelbesteuert.
    Aber was ist mit dem Jahr 2021? Welche steuerlichen Konsequenzen hat die Überschreitung der Umsatzgrenze für das laufende Jahr? Kann es passieren, dass das Finanzamt die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ablehnt?


    Danke und viele Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Aber was ist mit dem Jahr 2021? Welche steuerlichen Konsequenzen hat die Überschreitung der Umsatzgrenze für das laufende Jahr? Kann es passieren, dass das Finanzamt die Anwendung der Kleinunternehmerregelung ablehnt?

    Das kommt evtl. auf die Gründe dafür an: vgl. Abschnitt 19.1 Absätze 3 und 4 des USt-Anwendungserlasses des BMF


    Im Zweifel würde ich das mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe besprechen.