Hallo,
ich nutze "tax 2021" in der Version 28.10 (Build 2720) mit ELSTER-Version 33.4.
Beim Vergleich der Steuerberechnung über das ePortal unter <https://www.elster.de> und tax 2021 ist mir aufgefallen, dass bei den Lohnsteuerbescheinigungen Eintragungen unter "17. Steuerfreie AG-Leistungen" vermutlich nicht richtig in die Berechnung eingehen:
Beim Abruf der Bescheinigungen vom Finanzamt wurden dort Zuschüsse zum Jobticket eingetragen. Der entsprechende Betrag (37 Euro) findet sich in Zeile 17 der Lohnsteuerbescheinigung wieder.
Die Berechnung 2020 sieht dann so aus:
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn
+ Steuerpflichtige Arbeitgebererstattungen
- ab Arbeitnehmer-Pauschbetrag
= Einkünfte
Im ELSTER ePortal muss ich den Betrag unter Angabe N - Werbungskosten - "9 - Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet (Entfernungspauschale)" eintragen. Das geschieht beim Abruf der Belege wieder automatisch.
Die Berechnung sieht dann allerdings so aus:
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Bruttoarbeitslohn
ab
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . -1.000
Werbungskosten
Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
ab Fahrtkostenersatz . . . . . . . . . . . 37
insgesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 0
= Einkünfte
Der Fahrtkostenersatz wird also nur auf die angegebenen Werbungskosten angerechnet und nicht den Einkünften zugeschlagen.
Das ist gemäß dem Artikel "Erstellen der Lohnsteuerbescheinigung / 6.10 Nummer 17: Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte" <https://www.haufe.de/personal/…sk_PI42323_HI1565829.html> die richtige Berechnungsvorschrift.
Daher gehe ich davon aus, dass das Programm "tax 2021" diese Position nicht richtig einordnet. Schließlich wird Zeile 17 in meiner Lohnsteuerbescheinigung nicht allgemein mit "Steuerfreien Arbeitgeberleistungen" betitelt, sondern speziell mit "Steuerfreien Arbeitgeberleistungen, die auf die Entfernungspauschale anzurechnen sind."
Der Anwender muss den Betrag also händisch anderswo eintragen.
Oder lässt sich der Umgang mit dieser Eingabegröße eventuell durch andere Eingaben im Programm verändern?
Vielen Dank!
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