Betreuungsunterhalt

  • Hallo,


    mache nun schon seit Jahren meine Steuererklärung mit tax, aber bisher wars noch immer ohne Kind usw. und daher auch simpler.

    Meine Freundin und ich (unverheiratet) haben seit 2 Jahren ein gemeinsames Kind; bei einem Geburtsvorbereitungstermin gab uns damals ein Finanzexperte den Tipp, ab dem ersten Geburtstag des Sohnes meiner Freundin monatlich 750€ Betreuungsunterhalt zu überweisen.

    Meine Freundin war bis 14.01.2021 in Elternzeit, bis 14.05.2021 arbeitssuchend und seit 15.05.2021 teilzeit beschäftigt.

    Wichtig auch: Wir wohnen auch im gemeinsamen Haushalt.


    Gebe ich diese Betreuungsunterhalt nun auch bei den "normalen" Unterhaltszahlungen mit an oder sind das "andere außergewöhnliche Belastungen"?

    Ist dieser Betreuungsunterhalt dann mit dem Naturalunterhalt gleichzusetzen?


    Vielen Dank!

    Wenn ich du wäre, wäre ich lieber ich

    • Offizieller Beitrag

    bei einem Geburtsvorbereitungstermin gab uns damals ein Finanzexperte den Tipp, ab dem ersten Geburtstag des Sohnes meiner Freundin monatlich 750€ Betreuungsunterhalt zu überweisen.

    Dann hätte er Euch auch den Grund dafür nennen und es Euch näher begründen sollen.


    Gebe ich diese Betreuungsunterhalt nun auch bei den "normalen" Unterhaltszahlungen mit an oder sind das "andere außergewöhnliche Belastungen"?

    Ist dieser Betreuungsunterhalt dann mit dem Naturalunterhalt gleichzusetzen?

    Es gibt nur Unterhaltsaufwendungen i.S.d. § 33a Absatz 1 EStG. Und dieser kann bei in einem Haushalt lebenden Personen eben auch in Form des Naturalunterhalts erfolgen.