Vermietung von eigenen Wohnraum/ Anlegen von zwei ETWs in einem Haus

  • Hallo Zusammen,

    wir haben zwei ETWs zur eigenen Vermietung in einem Mietshaus gekauft und diese auch saniert.

    Die Gesamtkaufsumme ist auf beide ETWs verteilt.


    Meine Frage ist nun ob ich die Mietwohnungen als einzelne Objekte anlegen muss? Allein schon aus dem Grund das ich die anfallenden Renovierungskosten nicht den einzelnen Wohnungen zuordnen kann wenn ich eine einzelnes Objekt habe? Außerdem gibt es auch zwei Einheitswert-AKZ die sich bei einem einzelnen Objekt auch nicht zuordnen lassen?


    Die Aufteilung auf zwei Objekte würde ich gerne vermeiden,weil ich dann die Notarkosten und Schuldzinsen auch dementsprechend teilen muss.



    Also, es geht darum das ich bei Kauf von zwei ETWs in einem Haus keine zwei Objekte unter dem Menüpunkt: "Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen" anlegen möchte,aber keine Möglichkeit sehe die Renovierungskosten nach den ETWs zu separieren.


    Wenn hier jemand weiterhelfen kann wäre ich sehr dankbar.

    Viele Grüße

    Markus

    • Offizieller Beitrag

    Meine Frage ist nun ob ich die Mietwohnungen als einzelne Objekte anlegen muss?

    Ja. Es scheinen ja offensichtlich auch Eigentumswohnungen zu sein.


    Also, es geht darum das ich bei Kauf von zwei ETWs in einem Haus keine zwei Objekte unter dem Menüpunkt: "Vermietung von eigenem Wohnraum und anderen Räumen" anlegen möchte, ... .

    Musst Du aber. Und wenn Du es nicht machen würdest, würde das FA dieses von Dir fordern, da es sich insoweit um unterschiedliche Objekte i.S.d. EStG handelt mit jeweils eigenständiger AfA.

  • Moin,

    vielen Dank für schnelle Hilfe.

    Ja. Es scheinen ja offensichtlich auch Eigentumswohnungen zu sein.


    Musst Du aber. Und wenn Du es nicht machen würdest, würde das FA dieses von Dir fordern, da es sich insoweit um unterschiedliche Objekte i.S.d. EStG handelt mit jeweils eigenständiger AfA.

    Das habe ich befürchtet und ich wollte ich auch von Anfang machen. Stutzig hat mich nur die Möglichkeit bei Tax gemacht unter einem Objekt mehrere Mietwohnungen anzugeben. Hier sehe ich gerade noch keinen Anwendungsanfall?

    • Offizieller Beitrag

    Das habe ich befürchtet und ich wollte ich auch von Anfang machen. Stutzig hat mich nur die Möglichkeit bei Tax gemacht unter einem Objekt mehrere Mietwohnungen anzugeben. Hier sehe ich gerade noch keinen Anwendungsanfall?

    Dann vergisst Du aber, dass es nicht nur Eigentumswohnungen gibt. Das Programm weiß doch nicht, um es sich um ein Mietwohngrundstück handelt oder um Wohn- und Teileigentum. Das musst Du schon selber prüfen und entsprechend handeln. Und bei Wohn- und Teileigentum stellt nun einmal jede ETW ein eigenes Objekt i.S.d. EStG dar, für das eine eigenständige AfA zu ermitteln ist und ggf. auch jeweils gesondert anschaffungsnaher Aufwand zu prüfen ist. Du kanns die ETW ja auch einzeln und zu unterschiedlichen Zeitpunkten wieder veräußern.