Abgabefrist Einkommensteuererklärung 2021

  • Auf der Startseite von tax2022 steht "Stichtag für die Abgabe istv der 30.09.2022".

    Wenn man auf diese Nachricht clickt, erscheint eine Seite, auf der zu lesen ist:

    Bis wann muss die Erklärung abgegeben werden?

    Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2021 wurde Corona-bedingt noch einmal verlängert auf den 31.10.2022.


    Das ist wohl beides falsch, überall anders kann man lesen, dass sich an der Frist 31.7.22 nichts geändert hat.

    • Offizieller Beitrag

    Dir ist aber bekannt, dass geplante Maßnahmen der Bundesregierung auch noch ihren Weg durch die Instanzen finden müssen, oder. Also einfach mal ein bisschen Geduld, bis das Geplante auch beschlossen ist.


    Neuigkeiten aus der Welt der Steuern - Quelle: Buhl steuernsparen.de

    Zitat

    Steuererklärung 2021 – Abgabefrist für den 30.09.2022 geplant

    Ganze 2 Monate mehr Zeit für die Steuererklärung 2021! Das geht aus dem Referentenentwurf des vierten Corona-Steuerhilfegesetzes aus dem Bundesfinanzministerium hervor. Demzufolge soll die Frist damit statt am 1. August dieses Jahres erst am 30. September enden. Grund für die geplante staatlich verordnete Fristverlängerung ist die anhaltende Corona-Pandemie. Wie auch im letzten Jahr sollen dadurch die Steuerzahler entlastet werden.

  • Auf der Startseite von tax2022 steht "Stichtag für die Abgabe istv der 30.09.2022".

    Wenn man auf diese Nachricht clickt, erscheint eine Seite, auf der zu lesen ist:

    Bis wann muss die Erklärung abgegeben werden?

    Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2021 wurde Corona-bedingt noch einmal verlängert auf den 31.10.2022.


    Das ist wohl beides falsch, überall anders kann man lesen, dass sich an der Frist 31.7.22 nichts geändert hat.

    Ich bekomme bei den aktuellen Tipps in tax2022 das hier zu lesen (was meines Erachtens auch korrekt ist):

    Steuererklärung 2021 – Abgabefrist für den 30.09.2022 geplant

    Ganze 2 Monate mehr Zeit für die Steuererklärung 2021! Das geht aus dem Referentenentwurf des vierten Corona-Steuerhilfegesetzes aus dem Bundesfinanzministerium hervor. Demzufolge soll die Frist damit statt am 1. August dieses Jahres erst am 30. September enden. Grund für die geplante staatlich verordnete Fristverlängerung ist die anhaltende Corona-Pandemie. Wie auch im letzten Jahr sollen dadurch die Steuerzahler entlastet werden.


    Allerdings stimmt, dass in der Online-Hilfe der Passus falsch ist. Der 31.10.22 steht nicht zur Debatte. Ich würde das an den Buhl-Support melden, da von dort hier niemand mitliest.