Erhaltungsaufwendung und AfA bei ETW, die selbst genutzt, aber im nächsten Jahr vermietet wird

  • Ich habe meine ETW von Januar bis 10.12.2021 selbst genutzt, danach renoviert und zum 01.01.2022 vermietet. Sie war also ab 11.12.2021 nicht mehr selbst genutzt. Kann ich die Renovierungskosten als Erhaltungsaufwendung ansetzen, auch wenn in 2021 noch keine Mieteinnahmen erzielt wurden? Und wie sieht es mit der AfA aus (ggfs. anteilig für 11.-31.12.? Oder gibt es nur "ganz oder gar nicht"?)?

    • Offizieller Beitrag

    Kann ich die Renovierungskosten als Erhaltungsaufwendung ansetzen, auch wenn in 2021 noch keine Mieteinnahmen erzielt wurden?

    Wenn die nach Deinem Auszug und Abmeldung aus der Wohnung sollten das insoweit vorweggenommene Werbungskosten sein.


    Und wie sieht es mit der AfA aus (ggfs. anteilig für 11.-31.12.? Oder gibt es nur "ganz oder gar nicht"?)?

    Das zeigt Dir schon Dein Programm bei entsprechenden Dateneingaben an. ;)

  • Vielen Dank miwe4 für die schnelle freundliche Antwort!

    Nun habe ich mich mehrmals durch alle Eingabemasken in t@x 2022 zur Vermietung und Verpachtung durchgeklickt und sehe nirgendwo ein Feld für Eingabe des Vermietungszeitraums oder ähnliches, aber vielleicht habe ich es übersehen. Die Abschreibung wird aus meinen Angaben im Vorjahr zu Kaufpreis/Gebäudeanteil usw. übernommen.

    Entweder willst Du mir mit Deinem Hinweis auf Dateneingaben sagen, dass die AfA fürs ganze Jahr gewährt wird, oder ich freue mich, wenn Du mir einen Tipp geben kannst, an welcher Stelle ich t@x mitteile, dass es die AfA anteilig berücksichtigt.

    Falls die Lösung ist "AfA fürs ganze Jahr", würde mich das natürlich sehr freuen. Mein Gerechtigkeitssinn hätte das nicht erwartet - aber dass der Gerechtigkeitssinn nicht immer der beste Ratgeber in Steuerangelegenheiten ist, wäre ja nichts neues ;)

  • Ich habe meine ETW von Januar bis 10.12.2021 selbst genutzt, danach renoviert und zum 01.01.2022 vermietet. Nun muss ich ja angeben, dass die Wohnung nur einen Teil des Jahres nicht selbst genutzt wird, um vorweggenommene Werbungskosten und die AfA für den Zeitraum ab meinem Auszug ansetzen zu können.

    => Wo finde ich ein Eingabefeld, um diesen Zeitraum angeben zu können?
    (Oder kann ich die AfA fürs ganze Jahr ansetzen? - Das fände ich allerdings seltsam, da ich die Whg. ja den Großteil des Jahres selbst genutzt habe.)

    • Offizieller Beitrag

    Das hast Du hier schon gefragt. Warum also ein neuer Thread? Ich habe das deshalb zusammengeschoben. Ein bisschen gedulden sollte man sich in einem Userforum schon.


    Dazu braucht es doch keinen Blick ins Gesetz, um zu Wissen, dass bei Vermietung(sabsicht) und Leerstand ab 10.12. keine ganze Jahres-AfA absetzbar ist. Selbstverständlich wird die AfA für das ganze Jahr berechnet (z.B. wichtig bei Arbeitszimmer) und wird entsprechend bei der Restwertermittlung berücksichtigt, nur bei V+V absetzbar ist sie eben lediglich für den begrenzten Zeitraum. Und dann eben aus Vereinfachungsgründen 1/12.