Ja. Aber nur, wenn Du die Programmversionen aller Jahre installiert hast. Eine Datenübernahme geht nur immer von einer Programmversion in die Programmversion des nächsten Veranlagungszeitraums. Evtl. geht das auch mit den bei Buhl downloadbaren Testversionen der entsprechenden Jahre. Schneller bist Du da fast mit Copy&Paste nach dem Belegabruf (vorausgefüllte Erklärung).