Rente - freiwilliger Beitrag als Arbeitnehmer - beim Finanzamt aka "Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Rente wegen Alters"

  • Liebe Tax-Experten,


    ich brauche eure Hilfe. Seit Stunden habe ich einen Knoten im Kopf wegen einer vermutlich eher banalen Frage.


    Hintergrund:

    • Als Arbeitnehmer habe ich einen freiwilligen Beitrag bei der Deutschen Rentenversicherung gezahlt (zum Ausgleich der Rentenminderung ab Alter 63)
    • Der Einfachheit halber soll hier eine geleistete freiwillige Zahlung in 2021 von 10.000 € angenommen werden.
    • Im Programm "Tax" wird das offenbar unter "Gesetzliche Rentenversicherung" - "Wurden zusätzliche freiwillige Beiträge ..." - "Freiwillige Beiträge ..." eingetragen
    • Ganz oben unter "Information" heisst es: "Bis zu [mein persönlicher Restbetrag] € können 2021 noch zu 92% berücksichtigt werden."

    Meine Frage an euch:

    Wer errechnet die 92% bzw. welchen Betrag muss ich im Programm "Tax" eingeben?

    Also konkret:

    1. Müssen im Programm "Tax" 10.000 € eingetragen werden und das Programm errechnet davon 92% (also 9.200 €)? ODER
    2. Müssen im Programm "Tax" 10.000 € eingetragen werden und das Finanzamt erkennt davon 92% an (also 9.200 €)? ODER
    3. Muss ich selbst die 92% errechnen und also 9.200 € im Programm "Tax" eintragen?

    Ich habe lange ohne Erfolg nach einer Antwort gesucht.

    Nun baue ich fest auf euch und danke euch schon mal im Voraus für eure Hilfsbereitschaft.


    Viele Grüße

    Jake

  • Egal an welcher Stelle und in welchem Zusammenhang sind immer die vollen Beträge einzutragen und dann rechnet die Software bzw. das FA die im Rahmen der geltenden Gesetze maßgeblich abziehbaren Höchstbeträge aus.

    Super, danke für die schnelle und klare Antwort. You made my day!