Bei "Berufsständische Versorgungseinrichtungen" habe ich bei der 1. Frage "ja" ausgewählt, also dass Beiträge gezahlt wurden, die nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen. Wo kann ich nun die Summe dieser Beiträge eintragen?
Versorgungswerkbeiträge eintragen
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Hast Du schon mal das Stichwort Versorgungswerk in die Programmhilfe/-suche eingegeben?
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Bei "Berufsständische Versorgungseinrichtungen" habe ich bei der 1. Frage "ja" ausgewählt, also dass Beiträge gezahlt wurden, die nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen. Wo kann ich nun die Summe dieser Beiträge eintragen?
Wenn man die Frage mit ja beantowrtet, erscheinen drei weitere Fragen. Bei den Fragen, die man wiederum ja angibt, erscheint dann eine Eingabemöglichkeit.2022-09-17 12_57_11-Window.png
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Wenn man die Frage mit ja beantowrtet, erscheinen drei weitere Fragen. Bei den Fragen, die man wiederum ja angibt, erscheint dann eine Eingabemöglichkeit.2022-09-17 12_57_11-Window.png
Vielen Dank für die Antwort! Die Fragen hatte ich alle mit nein beantwortet. Ich war kurz arbeitssuchend und da hatte die Arbeitsagentur die Beiträge übernommen. Meines Erachtens trifft da keine der drei Aussagen zu, da ich die Beiträge weder selbst gezahlt, noch freiwillig erhöht habe, noch selbstständig war. Ich hab jetzt aber einfach die erste Frage, die noch am ehesten passt, mit ja beantwortet und habe jetzt ein Feld, wo ich die Zahl eintragen kann Danke für den Tipp!
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Einfach etwas anklicken ist immer die denkbar schlechteste Vorgehensweise.
Beiträge, welche die ARGE für Dich bezahlt hat, kannst bzw. darfst Du nicht als Sonderausgaben abziehen. Handelt es sich um Erstattungen für von Dir selber entrichtete Beiträge, so diese als entsprechende Erstattungen/Zuschüsse einzutragen und kürzen die abziehbaren Beträge.
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Ich hab jetzt aber einfach die erste Frage, die noch am ehesten passt, mit ja beantwortet und habe jetzt ein Feld, wo ich die Zahl eintragen kann
Kein Problem, das Finanzamt wird´s schon richten. Deine Berechnung der Erstattung/Nachzahlung stimmt so halt nicht.
Meines Erachtens trifft da keine der drei Aussagen zu, ...
Ich hab jetzt aber einfach die erste Frage, die noch am ehesten passt, mit ja beantwortet ...