Hallo,
ich zahle Unterhalt für meine Tochter, die studiert und nicht (!) in meinem Haushalt lebt.
Das Programm erkennt diese Zahlungen aber nicht an.
Was muss ich eingeben, damit ich den Unterhalt geltend machen kann?
VG
Hallo,
ich zahle Unterhalt für meine Tochter, die studiert und nicht (!) in meinem Haushalt lebt.
Das Programm erkennt diese Zahlungen aber nicht an.
Was muss ich eingeben, damit ich den Unterhalt geltend machen kann?
VG
Was muss ich eingeben, damit ich den Unterhalt geltend machen kann?
Gar nichts. Dann ist Deine Tochter sicherlich noch keine 25 und Du bekommst Kindergeld/Kinderfreibetrag. Mit diesem Familienleistungsausgleich sind Deine Kosten abgegolten. Lediglich der § 33a Absatz 2 EStG bei auswärtiger Unterbringung kommt evtl. noch in Betracht.
Das erklärt Dir aber alles eigentlich auch die Software.
Danke
Gerne.