Steuererklärung (Renten) Witwe

  • Hallo zusammen,


    mein Vater ist letztes Jahr verstorben. (danke brauche keine Beileidsbezeugungen)

    Vater war seit 2005 in Rente, Mutter seit 2016.

    Bis 2015 wurden Steuererklärungen per Lohnsteuerhilfe gemacht. Da meine Mutter da noch arbeitete gab es offenbar ordentliche Erstattungen, so konnte die Lohnsteuerhilfe auch finanziert werden.


    Da meine Mutter als Rentnerin ja nichts erstattet bekommt, sondern wenn dann eh nur nachzahlen muss, können wir da nicht noch zusätzlich Lohnsteuerhilfe beantragen.

    Also habe ich mich dem jetzt angenommen (meine eigenen Erklärungen als AN mache ich schon lange mit tax).


    2015 sagte die Lohnsteuerhilfe, dass "wahrscheinlich" ab 2016 wenn beide in Rente sind, keine Steuern mehr anfallen. Ob darauf hingewiesen wurde dass mit steigender Rente sie aber über den Freibetrag kommen könnten weiss ich nicht.

    Ergo für 2016 bis 2020 wurden keine Steuererklärungen mehr gemacht.

    Für 2020 liegen mir alle Leistungsmitteilungen vor und ich habe das in tax 2021 mal eingegeben und da sollte wohl tatsächlich keine Steuer angefallen sein.

    Ich müsste das jetzt noch für 2016 machen, da sind aber nicht alle Leistungsmitteilungen auffindbar...


    Für 2016 habe ich noch eine Aufforderung des FA gefunden eine Steuererklärung abzugeben. Dem wurde aber wohl nicht nachgekommen.

    Da wohl keine Steuern fällig waren, hat das FA danach wohl Ruhe gegeben (alles vermutlich und vorbehaltlich Unterlagen die ich im Chaos gefunden habe...)


    Nachdem ich mich jetzt stark in das komplexe Thema eingelesen habe, denk ich weiss ich über das meiste Bescheid, habe aber noch Fragen, auch spezifisch zur Dateneingabe in tax.


    Erstmal geht es ja um das Sterbejahr 2021, hier gibt es insgesamt 5 Renten (Vater war öffentl. Dienst daher kommt VBL überall noch dazu):

    Altersrente Vater, VBL-Rente Vater, Altersrente Mutter, Witwenrente v. Vater, VBL-Witwenrente.

    Alle LM liegen mir vor und ich denke da hab ich alles richtig eingegeben. Es sollte keine Steuer anfallen.


    Irritiert bin ich bei der Eingabe der Personen:

    tax sagt mir dass ich obwohl verstorben immer noch den Vater als 1. Person (steuerpflichtige Person) angeben muss.

    Ok. Ich kann aber auch nur bei der steuerpflichtigen Person den Familienstand auswählen. Hier habe ich nun verwitwet nach Ehe ausgewählt und verwitwet seit (Sterbedatum Vater).

    Auch wenn eigtl. mein Vater ja verstorben ist und meine Mutter verwitwet ist.

    Ist das so korrekt?

    Wenn ich mir dann den Mantelbogen anzeigen lasse so steht dort als steuerpflichtige Person mein Vater und Zeile 18 Verwitwet seit dem xx.xx.2021

    Dass mein Vater verstorben ist dafür gibt es gar kein Feld. tax druckt hier ein separates Blatt (kein Formular) mit dem Hinweis dazu aus.


    Naja, das FA hat ja letztlich sowieso alle Daten...

    Ich will nur wissen ob ich das so korrekt mache.


    Offen ist auch noch ob wir die Erklärung überhaupt abgeben sollen. (meine Mutter hat Angst "schlafende Hunde zu wecken")

    Es kann natürlich sein dass ich für die letzten 5 Jahre dann noch Erklärungen nachreichen muss...? (wie gesagt ich denke dass da keine Steuern angefallen sein müssten. Ich habe aber eben nicht alle Leistungsmitteilungen. Und die VBL bspw. weigert sich ohne Erbschein LM für Verstorbene rauszugeben. Erbschein haben wir nicht, weil teuer und lohnt sich nicht, eh kein Geld und kein Besitz da)


    Tendiere dazu die Erklärung abzugeben denn soweit ich informiert bin müssten Rentner das sowieso auch wenn keine Steuern anfallen.

    Und spätestens ab übernächsten Jahr werden wohl sowieso (leider) Steuern fällig.


    Habe eben nur Bedenken wenn ich was falsch gemacht habe und a) doch Steuern anfallen (aber da käme man ja eh nicht drum rum; leider gibt es auch nichts steuerlich abzusetzen was man zur Sicherheit noch eintragen könnte) und/oder b) ich dann für die 5 vorhergehenden Jahre die Erklärungen nachreichen muss. Zumal mir da eben viele LM fehlen. Wobei ich auch irgendwo las man könne auch ein "blanko" Erklärung abgeben da das FA eh alle Daten hat.


    In Zeile 47 Mantelbogen habe ich mich eingetragen dass ich bei der Erklärung mitgeholfen habe, als Verwandter darf ich das ja soweit ich weiss. Meine Mutter könnte das ja niemals alleine.


    Klingt das alles so plausibel?


    Danke im Voraus


    Christian

    • Offizieller Beitrag

    Erstmal geht es ja um das Sterbejahr 2021, .....

    Irritiert bin ich bei der Eingabe der Personen:

    tax sagt mir dass ich obwohl verstorben immer noch den Vater als 1. Person (steuerpflichtige Person) angeben muss.

    So ist es im Sterbejahr auch noch anzugeben.


    Ok. Ich kann aber auch nur bei der steuerpflichtigen Person den Familienstand auswählen. Hier habe ich nun verwitwet nach Ehe ausgewählt und verwitwet seit (Sterbedatum Vater).

    Auch wenn eigtl. mein Vater ja verstorben ist und meine Mutter verwitwet ist.

    Ist das so korrekt?

    Nein, der Familienstand ist einkommensteuerlich für das Kalenderjahr noch verheiratet.


    Wobei ich auch irgendwo las man könne auch ein "blanko" Erklärung abgeben da das FA eh alle Daten hat.

    Nein, definitiv nicht. Man erklärt die Richtigkeit und Vollständigkeit der getätigten Angaben. Früher mit Unterschrift, heute eben mit Versand.

  • Nein, definitiv nicht. Man erklärt die Richtigkeit und Vollständigkeit der getätigten Angaben. Früher mit Unterschrift, heute eben mit Versand.

    Das hat sich schon mit der Veranlagung 2019 geändert, schau mal im FMS https://www.formulare-bfinv.de/

    z.B. die Anlage N oder Anlage R an. Darin wird darauf hingewiesen, dass bestimmte Angaben nicht eingetragen werden müssen.

    Und im 000 - Infoblatt zu den e-Daten steht ausdrücklich , dass auf die Anlagen N, R, Vorsorgeaufwand verzichtet werden kann, wenn alle Daten elektronisch übermittelt worden sind.

    Wenn ein Nur-Rentner/AN keine Kosten hat/geltend machen kann/will, kann er durchaus nur den Mantelbogen einreichen.

    • Offizieller Beitrag

    Das hat sich schon mit der Veranlagung 2019 geändert, schau mal im FMS https://www.formulare-bfinv.de/

    Ist so an mir vorbeigegangen. :(

    e_daten.pdf


    Ist in meinen Augen aber dennoch zweischneidig:

    Zitat

    Wann muss / kann ich die mit gekennzeichneten Zeilen weiterhin ausfüllen?


    • Sie müssen diese Zeilen / Bereiche weiterhin ausfüllen, wenn Ihnen bekannt ist, dass die eDaten nicht übermittelt wurden.

    • Füllen Sie diese Zeilen / Bereiche weiterhin aus, wenn Ihnen bekannt ist, dass die eDaten nicht zutreffend übermittelt wurden.

    Letztlich hat der Steuerbürger weiterhin die Verantwortung, zu prüfen, ob alles zutreffend übermittelt wurde oder nicht vielleicht doch etwas ergänzt werden muss. Da würde ich persönlich dann eher weiterhin dazu raten, alles vollständig zu erklären.

  • ... weiterhin dazu raten, alles vollständig zu erklären.

    Das nüzt nichts, weil die eingereichten Daten vom Finanzamt gnadenlos überschrieben werden. Ohne dass Differenzen überhaupt angeguckt werden.

    Rein arbeitsökonomisch reicht es völlig, den Bescheid zu prüfen und dann ggf. Einspruch einzulegen.

  • Nein, der Familienstand ist einkommensteuerlich für das Kalenderjahr noch verheiratet.

    Hallo, danke, das war mir nicht klar.

    Der Hilfetext von tax schien mir hier etwas missverständlich.

    Also beim Ehemann verheiratet und verheiratet seit. Und Sterbedatum kann ich auch angeben, taucht zwar im Formular nicht auf, aber in sonstigen Angaben die tax mit ausdruckt. Wird ja nicht schaden?


    Evtl. frag ich kurz beim FA nach.


    Ansonsten plädieren wahrscheinlich alle hier für abgeben, oder?


    In den Folgejahren gebe ich dann aber nur noch meine Mutter an und verwitwet seit.

    Oder?

    Im ersten Jahr nach dem Todesjahr gilt dann ja noch dieses "Gnadensplitting", kann mir das kurz einer erklären? Welcher Grundfreibetrag gilt dann?

    Ich habe das mal versucht zu simulieren (Geburts- und Todesjahre und Beginn der Witwenrenten um ein und um 2 Jahre zurückdatiert), im ersten Jahr nach Todesjahr errechnet tax da noch keine Steuer, erst im 2. Jahr dann (leider).

    Ist aber schwierig das vorab vorauszusagen. Da der Grundfreibetrag steigt hoffe ich dass es noch etwas weniger wird. Vermutlich werden die Renten demnächst nicht mehr so stark ansteigen...

    • Offizieller Beitrag

    In den Folgejahren gebe ich dann aber nur noch meine Mutter an und verwitwet seit.

    Oder?

    Ja.


    Im ersten Jahr nach dem Todesjahr gilt dann ja noch dieses "Gnadensplitting", kann mir das kurz einer erklären? Welcher Grundfreibetrag gilt dann?

    Splittingtabelle wird beim Gnadensplitting angewendet.



    Ich habe das mal versucht zu simulieren (Geburts- und Todesjahre und Beginn der Witwenrenten um ein und um 2 Jahre zurückdatiert), im ersten Jahr nach Todesjahr errechnet tax da noch keine Steuer, erst im 2. Jahr dann (leider).

    Dazu kannst Du einen Fall in der "Steuervorschau 2022" anlegen. Aber bitte nicht mit fiktiven Daten., das geht daneben. Ansonsten kommt ja demnächst schon die Programmversion 2023 auf den Markt.

  • Zwischenfrage:

    Da ich in manchen Sachen altmodisch bin werde ich die Steuererklärung ausgedruckt abgeben (einwerfen).

    Im Unterschriftsfeld druckt tax (sinngemäß da ich gerade nicht am Programm bin) "Unterschrift für (verstorbenen Vater)"

    Ich hoffe meine Mutter "darf" da unterschreiben?

    Eine Vollmacht hat sie nicht.

    Ich habe noch kurz vor dem Tod meines Vaters eine Vollmacht mit ihm für mich ausgefüllt aber die ist nicht beglaubigt, taugt also nix.

    Mir war das bis kurz vor seinem Tod alles nicht so ganz klar, insbesondere dass auch Ehegatten eigentlich für alles eine Vollmacht brauchen. Da hat sich glaube ich auch was geändert was viele eben noch nicht wissen.

    (wie ich schon schrieb weigerte sich die VBL Rentenmitteilungen rauszugeben, hats dann aber doch gemacht)

    • Offizieller Beitrag

    Da ich in manchen Sachen altmodisch bin werde ich die Steuererklärung ausgedruckt abgeben (einwerfen).

    Warum? Macht nur beiden Seiten mehr Arbeit und ist in solchen Zeiten wenig umweltfreundlich. ;)


    Mir war das bis kurz vor seinem Tod alles nicht so ganz klar, insbesondere dass auch Ehegatten eigentlich für alles eine Vollmacht brauchen. Da hat sich glaube ich auch was geändert was viele eben noch nicht wissen.

    Nein. Die Mutter muss ggf. unterschreiben und dazu braucht es nur eine Kopie der Sterbeurkunde sowie des Erbscheins.

  • "Traurige" Anekdote am Rande:

    2014 (letztes Jahr wo Mutter voll arbeitete, Vater lange in Rente) hat noch ein Lohnsteuerhilfeverein die Erklärung gemacht.

    Hier liegen mir soweit ich sehe alle Unterlagen vor (nehem auch nur WISO Steuersparbuch).

    Die Person hat hier einen massiven Bock geschossen: Während der Jahresarbeitslohn der Mutter korrekt ist, wurde vom Vater statt den Jahresrentenbeträgen dann jeweils (gesetzl. und VBL) nur ein Monatsbetrag eingetragen!

    Ergebnis: Es sei mit Steuerrückzahlung über 2000€ zu rechnen...


    Das FA hat dann wiederum seinen eigenen Bock geschossen: Im ersten Bescheid von 2014 wurden die Jahresrenten von Vater korrekt aufgeführt, aber das Jahreseinkommen der Mutter in doppelter Höhe angesetzt!

    Ergebnis: über 2000€ sollten nachgezahlt werden...

    Es kam dann ein Korrekturbescheid: Rückzahlung von ca. 800€

    Habe das mit tax2015 mal nachgerechnet, lande mom. noch bei etwas höherer Rückzahlung, müsste ich noch mal genauer schauen, aber die Größenordnung passt schon.

  • Die Unterschrift sollte Ehefrau und der Rechtsnachfolger (wahrscheinlich Ehefrau) setzen. Streng genommen genügt für Euren Fall sogar eine leere Steuererklärung mit Unterschrift abzugeben, da sämtliche Daten elektronisch übermittelt wurden und als von DIR erklärt zu unterstellen sind § 150 Abs 7 S 2 AO.

    • Offizieller Beitrag

    Die Unterschrift sollte Ehefrau und der Rechtsnachfolger (wahrscheinlich Ehefrau) setzen. Streng genommen genügt für Euren Fall sogar eine leere Steuererklärung mit Unterschrift abzugeben, da sämtliche Daten elektronisch übermittelt wurden und als von DIR erklärt zu unterstellen sind § 150 Abs 7 S 2 AO.

    So weit waren wir aber oben mit beiden Punkten schon. ;)

    • Offizieller Beitrag

    "Wenn ein Nur-Rentner/AN keine Kosten hat/geltend machen kann/will, kann er durchaus nur den Mantelbogen einreichen" - Stimmt -hatte ich nicht gesehen.

    Dennoch wurde das oben dich schon ausdiskutiert. Ändert auch nichts daran, dass man unterschiedliche Meinungen zur Zweckmäßigkeit dazu haben kann. Ich zumindest hatte schon mehrere falsche Leistungsmitteilungen in meinen Fingern. Und das vereinfachte Verfahren verleitet m.E. zu Unachtsamkeiten in diesem Bereich.

  • das gefährlichste ist einen Mischmasch aus Abruf und eigenen Einkünfteangaben. Gerade bei mehreren Renten kommt es öfters vor, dass man eine andere Reihenfolge als die vom Finanzamt einträgt. Also als 1 Rente die mit 15.000, die 2. mit 10.000 und die 3 mit 5.000....Liegt dem Finanzamt etwa eine umgekehrte Reihenfolge vor, dann kann es passieren, dass die 3.Rente mit 5.000 mit der von 15.000 überschreiben wird und "komischerweise" die höhere Rente nicht durch die niedrigere ! Daher beim Datenabruf alle Datenübernahmen aus dem Vorjahr löschen und den kompletten Datenabruf in der dortigen Reihenfolge übernehmen. Einen Erbschein braucht man nicht (vereinfachts aber wenn man einen hat und den in Kopie beifügt). Das Amt fragt ansonsten von sich aus beim Amtsgericht wegen der Erbfolge nach, wenn es meint einen Erbschein zu brauchen. Ein Erbschein ist nur erforderlich, wenn Grundstücke (vom Wert über den Kosten des Erbscheins) des Verstorbenen vorliegen, um das Grundstück im Grundbuch berichtigen zu können (da steht ja noch der Verstorbene drinnen). Eine Sterbeurkunde braucht man nicht, weil das für den Verstorbenen zuständige Einwohnermeldeamt (Abschrift der Sterbeurkunde geht von Amtswegen dorthin) entsprechendes über die SteuerID dem zuständigen Finanzamt mitteilt. Nun sollte alles beantwortet sein.

    • Offizieller Beitrag

    Es sind zwei Dinge, was das FA alles kann und was die Sache, z.B. im Falle einer möglicherweise dringend erwarteten Steuererstattung, beschleunigt. Mir ist durchaus bewusst, welche Möglichkeiten das FA hat. Und aus Erfahrung beschreibe ich mein empfohlenes Vorgehen.

  • Danke für die Antworten.

    Meine Mutter hat unterschrieben und wir warten jetzt mal ab.


    Das mit der Steuervorschaufunktion für 2022 kannte ich noch gar nicht, danke.


    Hier habe ich nun für 2022 meine Mutter als steuerpflichtige Person eingetragen, Familienstand verwitwet und verwitwet seit xx.xx.2021.

    Sowie ihre dann noch 3 Renten (hochgerechnet aufs Jahr).

    Da soll dann noch keine Steuer anfallen.

    Das muss bedeuten dass dann noch der doppelte Grundfreibetrag gelten muss?

    Das steht so nirgends, auch die Berechnung von tax gibt darüber keinen Aufschluss.