Lizenz ELSTER-Zertifikat

  • Hallo, ich habe mit dem automatischen Steuerabruf für 2 Personen bisher erfolgreich gearbeitet :)

    Jetzt läuft die Lizens ab.

    Muss ich für jede Person eine neue Folgelizens erstellen?

    Bei der letzten Übertragung mit Elster wurde für beide Personen die gleiche Lizens verwendet (Lt. Sendebericht)

    Das irretierte mich und deshalb meine Frage.

    Gruß WoBi

  • Hallo, ich habe mit dem automatischen Steuerabruf für 2 Personen bisher erfolgreich gearbeitet :)

    Jetzt läuft die Lizens ab.

    Muss ich für jede Person eine neue Folgelizens erstellen?

    Bei der letzten Übertragung mit Elster wurde für beide Personen die gleiche Lizens verwendet (Lt. Sendebericht)

    Das irretierte mich und deshalb meine Frage.

    Mich irritiert, welche Lizenz da ablaufen soll. Meinst du evtl. die Gültigkeitsdauer der Zertifikate (3 Jahre)?


    Falls ja: Sinnvollerweise vor dem Ablaufen verlängern, dann geht dies recht einfach. Sind sie erst einmal abgelaufen, muss der gesamte Registrierungsprozess von vorne durchgezogen werden.


    Beim Senden wird übrigens nicht geprüft, ob das Zertifikat zur Steuererklärung passt (dann hat u.U. die falsche Person die Erklärung unterschrieben), beim Belegabruf allerdings sehr wohl.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Lizensen“ zu „Lizenzen“ geändert.
  • Hallo - Danke für die Rechtschreibänderung - (merkte ich erst zu spät)

    Ich meinte natürlich das ELSTER-Zertifikat in meiner Frage.

    Entschuldigung war wohl irgendwie vollkommen durcheinander.

    Ich bin zum Belegabruf über das Programm T@x für beide Personen angemeldet. Das funktioniert auch.

    Jetzt ist mir aufgefallen, dass bei der Versendung der Steuererklärung über ELSTER für 2 Personen das gleiche

    ELSTER-Zertifikat verwendet wurde.(Lt. Sendebericht) Man brauchte doch immer für jede Person ein eigenes. Oder ist das jetzt über eingerichteten Buhl-Belegabruf anders?

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt ist mir aufgefallen, dass bei der Versendung der Steuererklärung über ELSTER für 2 Personen das gleiche

    ELSTER-Zertifikat verwendet wurde.(Lt. Sendebericht) Man brauchte doch immer für jede Person ein eigenes. Oder ist das jetzt über eingerichteten Buhl-Belegabruf anders?

    Ist vollkommen ok. Das weist nur Dich als zertifizierten Nutzer und Versender der Dateien aus. Solange das Angehörige i.S.d. § 15 AO sind, ist alles ok.

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Lizenzen“ zu „Lizenz ELSTER-Zertifikat“ geändert.
    • Das Zertifikat weist nur aus, wer die Erklärung oder was auch immer übermittelt hat. Es besagt nicht, dass der Versender die Steuererklärung erstellt hat (dürfte nur RA, StB, LoHi usw.). Übermitteln darf jeder. Eine Einschränkung ist mir nicht bekannt. Hat auch noch nie jemand nachgefragt, wenn Hänschen aus Stuttgart für Tante Lotte aus Hamburg ans Münchner Finanzamt die gesonderte Feststellung für die Erbengemeinschaft nach dem Verstorbenen Onkel FCB übermittelt hat. Da kann man sogar den Empfangsbevollmächtigeten angeben und dazu noch ob es sich um einen StB oder RA. LoHi handelt. Also das Übermitteln für die Nachbarin ist immer erlaubt.
    • Offizieller Beitrag

    Das Thema war doch für den Fragesteller zutreffend und vollständig sowie zur vollsten Zufriedenheit geklärt. Warum denn jetzt, ein zudem nicht ganz richtiger, Nachschlag? Vollkommen unnötig.


    Also das Übermitteln für die Nachbarin ist immer erlaubt.

    Definitiv ist es das nicht. Denn das ist aber wiederum über die Softwarelizenz von Buhl/t@x nicht gestattet, denn die darf nur für eigenen Erklärungen genutzt werden bzw. für die Angehörigen i.S.d. § 15 AO, für die ich die Erklärungen erstelle.


    Und auch Elster bzw. das FA wird sich immer am § 15 AO orientieren. Und eine Geschäftsstelle eines FA wird bei Kenntnisnahme einer Zuwiderhandlung sicherlich entsprechend tätig werden.

  • Wie miwe4 richtig feststellt geht es um die ELSTER-Lizenz. Hat der Fragesteller auch bestätigt! ("was natürlich vollkommen ok. Das weist nur Dich als zertifizierten Nutzer und Versender der Dateien aus. ")

    ALSO JEDER kann für einen anderen per ELSTER übermitteln aber nicht JEDER darf Steuererklärungen machen ! Da liegt der Unterschied !


    FALSCH ist allerdings die Aussage zum ELSTER-Zertifikat " Solange das Angehörige i.S.d. § 15 AO sind, ist alles ok." Denn für ALLE ist die Übermittlung per ELSTER erlaubt. Aktuell bis heute ca. knapp 1.000 Fälle seit Jahren so unbeanstandet an x Finanzämter so gesehen. Da waren keine 5 Angehörige dabei (ist auch schwierig, denn der Zertifkatsinhaber, der die Übermittlung vornimmt ist eine GmbH/personalisiert auf den Geschäftsführer). Hat sich noch kein Finanzamt und kein Finanzgericht daran gestört. Ob das bei einer Einzellizenz über Buhl möglich ist weiß ich nicht. Mein buhl professional hat sich noch nie beschwert, welches Zertifkat verwendet wurde. Das war mal ne GmbH, mal n Rechtsanwalt, dann ein anderer Rechtsanwalt nun wieder ne GmbH (keine SteuerberatungsGmbH). Allerdings wird in der Regel ein Steuerberater als Empfangsbevollmächtigter oder Mitwirkender angegeben. Das Zertifikat ist aber meistens nicht der RA oder STB. Also Buhl ist es auch egal über welches Zertifikat TAX Professionell - business übermittelt - wohl auch weil es ELSTER - dem Finanzamt/der Finanzverwaltung egal ist. Es ist aber nicht nur egal sondern auch Legal !

  • Warum denn jetzt, ein zudem nicht ganz richtiger, Nachschlag?

    Was war denn "nicht ganz richtig" ? Dagegen ist die Feststellung man dürfe nur für Angehörige per ELSTER-Zertifikat übermitteln definitiv falsch ! Und eine Geschäftsstelle eines FA wird bei Kenntnisnahme einer Zuwiderhandlung sicherlich entsprechend tätig werden. Dann bitte mal überlegen, warum hier noch NIE irgendeine Geschäftsstelle aus allerlei Finanzämtern von verschiedensten Bundesländern noch nie tätig geworden ist! Spätestens im Rechtsbehelfsverfahren ist der Vorsteher bei kleineren Finanzämtern meist der Chef des LdG (Leiter der Geschäftsstelle) oder auch das nachfolgende Finanzgericht scharf drauf zu einen Einspruch festzustellen er sei unzulässig eingelegt, weil von einem NICHT -Angehörigen übermittelt ! Es kommt darauf an wer einen Einspruch einlegt oder eine Steuererklärung erstellt hat oder mitgewirkt hat und NICHT wer authentifiziert per ELSTER übermittelt !

  • miwe4

    Hat das Thema geschlossen.
  • miwe4

    Hat das Thema geöffnet.