Hallo,
ich bräuchte mal kurz einen Hinweis zum Thema KAP.
Bisher musste ich da nie was angeben, weil (ich oute mich mal) es nie Kapitalerträge über dem Freibetrag gab.
Das ist auch für 2022 der Fall. Allerdings hatte ich jetzt ein paar Euro Zinsen über Weltsparen und ausländischen Tagesgeldkonten in 2022.
Muss ich die in der Erklärung angeben, auch wenn die angefallenen Erträge nicht über dem Freibetrag liegen?
(Vermutlich: "Übrige in- und ausländische Kapitalerträge"?)
Und wenn ja, Folgefrage:
Muss ich dann auch alle inländischen eintragen, damit nachgewiesen ist, dass der Freibetrag unterschritten ist?
(Ja, hier ist ja keine Steuerberatung aber das ist vermutlich eine ziemlich triviale Frage, auch wenn ich die Antwort nicht kenne.)
Danke,
Wolfgang