Wann ausländische Kapitalerträge eintragen?

  • Hallo,

    ich bräuchte mal kurz einen Hinweis zum Thema KAP.

    Bisher musste ich da nie was angeben, weil (ich oute mich mal) es nie Kapitalerträge über dem Freibetrag gab.

    Das ist auch für 2022 der Fall. Allerdings hatte ich jetzt ein paar Euro Zinsen über Weltsparen und ausländischen Tagesgeldkonten in 2022.

    Muss ich die in der Erklärung angeben, auch wenn die angefallenen Erträge nicht über dem Freibetrag liegen?

    (Vermutlich: "Übrige in- und ausländische Kapitalerträge"?)

    Und wenn ja, Folgefrage:

    Muss ich dann auch alle inländischen eintragen, damit nachgewiesen ist, dass der Freibetrag unterschritten ist?

    (Ja, hier ist ja keine Steuerberatung aber das ist vermutlich eine ziemlich triviale Frage, auch wenn ich die Antwort nicht kenne.)


    Danke,

    Wolfgang

  • miwe4

    Hat den Titel des Themas von „Weltsparen“ zu „Wann ausländische Kapitalerträge eintragen?“ geändert.
  • Das hab ich gelesen und jetzt nochmal. Und trotzdem bin ich nicht sicher.

    Ja, "Kapitalerträge, die nicht dem deutschen Steuerabzug unterlegen haben" aber es ist eben auch kein Steuerabzug "notwendig".


    Wenn ich das weiterspiele und die Erträge dort erfasse, dann DENKE ich, dass ich

    1. die Erträge angebe

    2. und den anderweitig ausgeschöpften Freibetrag in Summe angebe

    und dass es dann passt.

    Aber wenn diese Annahme noch jemand (ohne Gewähr) bestätigen könnte, wäre es trotzdem noch ganz hilfreich ;)

  • Wenn die in- und ausländischen Kapitalerträge zusammen den Freibetrag nicht übersteigen, ist das Ausfüllen reine Beschäftigungstherapie. Wenn Du allerdings € 700 inländische freigestellt hast und daneben € 200 ausländische erzielst, musst Du die Anlage KAP ausfüllen (Zahlenbeispiel für nicht verheiratete).