Ich habe die Einkünfte unter Vermietung und Verpachtung eingetragen
Und da wunderst Du Dich? L+F ist nun einmal kein V+V. Trage es zur richtigen Einkunftsart ein. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des § 13 Absatz 3 EStG erfüllt sind, sollte Dein "Problem" erledigt sein.
Zitat
(3) 1Die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte nur berücksichtigt, soweit sie den Betrag von 900 Euro übersteigen. 2Satz 1 ist nur anzuwenden, wenn die Summe der Einkünfte 30.700 Euro nicht übersteigt. 3Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten verdoppeln sich die Beträge der Sätze 1 und 2.