Steuervorauszahlungen und Bescheid komplett übernehmen

  • Hi,


    ich habe für 2021 meine Steuererklärung mit tax gemacht, den Bescheid abgeholt und tax bestätigt, dass alles Cent-genau übernommen wurde. Super!

    Was tax aber nicht sagt, ist, dass das FA Steuervorauszahlungen festgesetzt hat! Da ich mich auf das Programm verlassen habe, habe ich den schriftlichen Steuerbescheid nicht so genau angeguckt und wurde dann von der Mahnung des FA mit heftigen Mahngebühren überrascht.


    Dann wollte ich mir noch einmal den Bescheid im Programm anschauen, da er physisch leider inzwischen untergegangen ist. Aber das geht auch nicht. Nur die Überprüfung des Bescheids und die Erläuterungen des FA sind abrufbar. Und auf ELSTER ist alles inzwischen gelöscht.


    Also mein Verbesserungsvorschlag: Solche wichtigen Informationen müssen vom Programm erkannt werden und dem User mitgeteilt! Und außerdem sollte der physische Bescheid komplett vom Programm digital übernommen und bereitgestellt werden!

    • Offizieller Beitrag

    Was tax aber nicht sagt, ist, dass das FA Steuervorauszahlungen festgesetzt hat!

    Woher soll das Programm das auch wissen? Das Programm hat Dich aber bei der Erklärungsabgabe darauf hingewiesen, dass dies passieren kann. Ob und in welcher Höhe kannst dann nur Du als Empfänger des Vorauszahlungsbescheides wissen.


    Da ich mich auf das Programm verlassen habe, habe ich den schriftlichen Steuerbescheid nicht so genau angeguckt und wurde dann von der Mahnung des FA mit heftigen Mahngebühren überrascht.

    Und was kann die Software dafür? Zumal der Vorauszahlungsbescheid immer auf extra Seiten gedruckt wird!


    Dann wollte ich mir noch einmal den Bescheid im Programm anschauen, da er physisch leider inzwischen untergegangen ist. Aber das geht auch nicht. Nur die Überprüfung des Bescheids und die Erläuterungen des FA sind abrufbar.

    Das Elstermodul der Finanzverwaltung übermittelt nur und ausschließlich die Bescheiddaten des ESt-Bescheides. Zu Vorauszahlungsbescheiden wird und wurde dort noch nie etwas übermittelt. Da gibt es nur und ausschließlich den Papierbescheid.


    Und auf ELSTER ist alles inzwischen gelöscht.

    Da ist überhaupt nichts vorhanden gewesen, denn was aus einer Software übermittelt wird, bleibt auch ausschließlich in dieser. Ausnahme ist da der neue digitale Einkommensteuerbescheid. Dieser wird dann aber dort auch nicht automatisch gelöscht.


    Also mein Verbesserungsvorschlag: Solche wichtigen Informationen müssen vom Programm erkannt werden und dem User mitgeteilt!

    Da musst Du Dich schon an die eigene Nase fassen. Wie gesagt, die Finanzverwaltung übermittelt nur die Bescheiddaten zum ESt-Bescheid. Und für die Überwachung etwaiger Zahlungsfristen bist nur Du alleine verantwortlich. Schon mal an eine Lastschrifteinzugsermächtigung gedacht?


    Und außerdem sollte der physische Bescheid komplett vom Programm digital übernommen und bereitgestellt werden!

    Du solltest Dir die Programmfunktionen noch einmal oder erstmalig ganz genau anschauen. Es kann nur angeboten werden, was die Finanzverwaltung auch digital zur Verfügung stellt. ;)

  • Und was kann die Software dafür? Zumal der Vorauszahlungsbescheid immer auf extra Seiten gedruckt wird!

    Ist das von Land zu Land verschieden? Hier stehen die festgesetzten Vorauszahlungen mitten im ESt-Bescheid mit drin.

    Das Elstermodul der Finanzverwaltung übermittelt nur und ausschließlich die Bescheiddaten des ESt-Bescheides. Zu Vorauszahlungsbescheiden wird und wurde dort noch nie etwas übermittelt. Da gibt es nur und ausschließlich den Papierbescheid.

    Stimmt mittlerweile nicht mehr ganz. In den elektronischen Bescheiden nach DIVA II steht die Information schon im PDF drin.


    Ansonsten kann man natürlich komplett zustimmen :)

    • Offizieller Beitrag

    Ist das von Land zu Land verschieden? Hier stehen die festgesetzten Vorauszahlungen mitten im ESt-Bescheid mit drin.

    Also ich kenne nur welche, die immer auf einem neuen Blatt beginnen.


    Zitat von netsrot167

    Stimmt mittlerweile nicht mehr ganz. In den elektronischen Bescheiden nach DIVA II steht die Information schon im PDF drin.

    Ja, aber die Bescheide sind doch noch nicht in der Welt. Die kommen doch erst mit dem jetzigen Jahrgang. Oder sind da in einer Testphase welche vorgeprescht? Wegen möglicher Verwirrung hatte ich das unerwähnt gelassen und den neuen digitalen Bescheid nur angedeutet:

    Da ist überhaupt nichts vorhanden gewesen, denn was aus einer Software übermittelt wird, bleibt auch ausschließlich in dieser. Ausnahme ist da der neue digitale Einkommensteuerbescheid. Dieser wird dann aber dort auch nicht automatisch gelöscht.